Geschäftsschließungen drohen

Bundesweit einheitliche Corona-Notbremse beschlossen

Veröffentlicht: 13.04.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 13.04.2021
Angela Merkel

Bisher gab es bei der Umsetzung der Corona-Notbremse unterschiedliche Vorgehensweisen in den Bundesländern. Doch damit soll nun Schluss sein: Die Bundesregierung hat am heutigen Dienstag eine bundesweit einheitliche Notbremse beschlossen. Dazu hat das Kabinett eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt, berichtet Rbb24

In einem beschleunigten Verfahren soll diese Änderung nun vom Bundestag beschlossen werden und zügig den Bundesrat passieren – hier ist das neue Infektionsschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann allerdings Einspruch einlegen.

Diese Maßnahmen gelten bei der Notbremse

Die bundesweit geltende Notbremse sei „überfällig“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Kabinettssitzung. „Die Lage ist ernst“, so Merkel weiter. Mit den neuen Vorgaben sei die Notbremse keine Auslegungssache der Länder mehr, sondern sie greife automatisch, sobald an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Sieben-Tage-Inzidenzwert über 100 liegt. Folgende Maßnahmen gelten in diesem Fall in dem betreffenden Landkreis bzw. der betreffenden kreisfreien Stadt:

  • Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages
  • Private Zusammenkünfte nur noch zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. 
  • Die meisten Geschäfte und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie müssen geschlossen bleiben.
    • Ausnahmen sind: der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstands- und Hygienekonzepte gelten.
  • Körpernahe Dienstleistungen werden untersagt.
    • Ausnahmen sind: Dienstleistungen zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen und seelsorgerischen Zwecken und Friseurbetriebe. In der Regel ist eine FFP2-Marke oder eine vergleichbare Maske Pflicht. Beim Friseurbesuch wird eine höchsten 24 Stunden altes negatives Testergebnis benötigt.
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken werden inzidenzabhängig regional untersagt.

Was gilt an Schulen?

Um am Präsenzunterricht in Schulen teilnehmen zu können, sind zwei Corona-Tests pro Woche nötig. Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz sogar die 200, soll der Präsenzunterricht untersagt werden. Für Abschlussklassen und Förderschulen sollen aber Ausnahmen ermöglicht werden. Kitas sind ebenfalls von der Bremse betroffen, Länder können aber eine Notbetreuung ermöglichen.

Das Kabinett hat zudem beschlossen, die bezahlten Kinderkrankentage pro Elternteil von 20 auf 30 zu erhöhen. Diese Krankentage sollen Eltern auch bei der Betreuung von Kindern im Fall von Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen können. 

„Dürfen Ärzte und Pfleger nicht im Stich lassen“

Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass die Lage von allen ernst genommen werden sollte. „Wir dürfen Ärzte und Pfleger, die seit über einem Jahr alles geben, nicht im Stich lassen, wir müssen ihnen helfen“, so Merkel der Tagesschau zufolge. Die beschlossenen Maßnahmen dienten einzig dem Ziel, „unser ganzes Land aus der Phase der stetig steigenden Infektionszahlen, der sich füllenden Intensivstationen und der bestürzend hohen täglichen Zahl der Corona-Toten herauszuführen“. Die Impfkampagne und die Einbindung der Hausärzte beim Impfen mache aber Hoffnung, erklärte Merkel.

Die Gesetzesänderung soll nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten. Diese Lage werde durch den Bundestag festgestellt. Bisher ist das Gesetz auf den 30. Juni zeitlich begrenzt.

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