Bundesnotbremse

Aus Homeoffice-Gebot wird Homeoffice-Pflicht

Veröffentlicht: 26.04.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 26.04.2021
Klassischer blauer Schreibtisch mit Accessoires

Bisher galt in Deutschland lediglich ein Homeoffice-Gebot in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Arbeitgeber mussten dort, wo es möglich war, Homeoffice anbieten. Eine Pflicht zur Annahme des Angebots durch die Arbeitnehmer bestand allerdings nicht. Dieses Homeoffice-Gebot wurde gestrichen und durch eine Homeoffice-Pflicht im Infektionsschutzgestez ersetzt.

Arbeitnehmer müssen Angebot annehmen

Im Infektionsschutzgesetz heißt es jetzt konkret dazu: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“

Damit ändert sich jetzt erstmal nicht wahnsinnig viel. Die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht ist genauso schwammig, wie die des Gebots und lässt Fragen offen. Weiterhin ist es so, dass kein Arbeitnehmer an den heimischen Schreibtisch gezwungen werden darf. Zwar müssen Gründe dargelegt werden; allerdings reicht die einfache Mitteilung, dass die Wohnung beispielsweise zu beengt sei. Eine Kontrollpflicht für Arbeitgeber besteht jedenfalls nicht. Bei Verstößen droht weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmern ein Bußgeld. Das vorher geltende Homeoffice-Gebot sah bei Verstößen immerhin ein Bußgeld bis 30.000 Euro vor.

Den Deutschen Gewerkschaftsbund dürfte dies freuen: „Und es dürfen keine Sanktionen drohen, wenn die Gründe von den Beschäftigten nicht genannt werden“, wird sein Chef, Reiner Hoffman, dazu von der FAZ zitiert.

Testpflicht verschärft

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD hat aber bereits die nächste Verschärfung angekündigt. Nachdem die seit letzter Woche geltende Bundesnotbremse eine Testangebotspflicht in Betrieben vorsieht, soll genau diese noch in der laufenden Woche verschärft werden. Statt einem, sollen Arbeitgeber zwei Tests pro Woche anbieten müssen. Ausgenommen sind solche Mitarbeiter, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten.

Eine Pflicht zur Annahme des Testangebots ist allerdings nach wie vor nicht vorgesehen. So eine Pflicht werfe schwierige rechtliche Folgefragen auf, heißt es als Begründung. Vor allem sei unklar, wie Arbeitgeber mit Testverweigeren umgehen könnten. 

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