Pleitewelle droht

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ab Mai beendet

Veröffentlicht: 26.04.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 26.04.2021
Schild an Tür mit Corona Insolvenz

Bislang ist die große Pleitewelle in der Coronakrise ausgeblieben. Trotz Schließungen von Restaurants und Einzelhändlern sank die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999, wie die WirtschaftsWoche mitteilt. Was zunächst positiv klingt, hat aber eine Kehrseite: Grund dafür ist die während der Pandemie ausgesetzte Insolvenzantragspflicht.

Verzicht auf Insolvenzantrag nur noch im Ausnahmefall möglich

Möchte man herausfinden, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, sieht die juristische Lage derzeit sehr unübersichtlich aus. Hatte die Bundesregierung im Frühjahr des vergangenen Jahres die Pflicht zur Anmeldung einer Insolvenz für Unternehmen aufgehoben, wurde das zunächst geplante Ende dieser Erleichterung schon mehrfach verschoben. Sollten pandemiegeschädigte Firmen noch bis Herbst 2020 auf einen Insolvenzantrag verzichten dürfen, wurde die Rückkehr zur Normalität auf das Jahresende 2020 verschoben. Daraus wurde anschließend der 1. Februar 2021 und nun einigte man sich auf den 1. Mai. Allerdings galt diese Regelung zuletzt nur noch für Unternehmen, die noch keine Auszahlungen aus den Hilfsprogrammen erhalten haben. 

Zahlreiche Unternehmen gingen weiterhin davon aus, dass die Regelung der Aussetzung der Insolvenzpflicht flächendeckend gelte. Daher kommen auch die noch immer niedrigen Zahlen an neuen Insolvenzanmeldungen. Dies könnte sich nun mit der Aufhebung der Ausnahmeregelung Anfang Mai ändern. Die steigenden Zahlen an Firmenpleiten sind nur aufgeschoben und nicht aufgehoben.

Zahlen sollen erst später steigen

Eine große unmittelbare Pleitewelle drohe aber nicht, sagen Insolvenzexperten. Auch mit den üblichen Antragspflichten, gelten noch die weiteren Hilfsangebote, die Firmen vor der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung schützen sollen. So können Unternehmen weiterhin die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.

Auf der anderen Seite sei jedoch zu bedenken, dass zwar kein sofortiger sprunghafter Anstieg der Insolvenzzahlen zu befürchten ist, wohl aber dennoch einige Unternehmen nach und nach den Schritt in die Insolvenz gehen müssen. Besonders die stark betroffenen Wirtschaftszweige wie die Gastronomie, die Hotellerie und auch der Veranstaltungssektor müssen erst noch herausfinden, ob sie die bisherigen Verluste bei einer Wiederbelebung der jeweiligen Branche auffangen können. 

Forderung nach einer weiteren Verlängerung

Derzeit wird darüber diskutiert, ob die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht doch noch um ein oder zwei Monate verlängert werden sollte, berichtet die Deutsche Verkehrs-Zeitung. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium sollen aktuell darüber beraten, die Regelung ein weiteres Mal zu verlängern. Eine Verlängerung gefordert hatte zuletzt die SPD mit der Argumentation, dass viele Unternehmen immer noch keine beantragten Soforthilfen erhalten haben.

Kritik dazu kommt vor allem von Wirtschaftsforschern. Eine nochmalige Verlängerung würde Insolvenzen nur aufschieben, das Haftungsrisiko der Unternehmen erhöhen und sowohl Arbeitsplätze als auch die Gläubiger gefährden. Eine verlängerte Aussetzung um wenige Wochen würde zudem wenig bringen, da die Coronakrise auch dann nicht vorbei sein werde. Es sei zudem zwingend notwendig zu den zuvor geltenden, klaren Regelungen zurückzukehren. 

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