Kurzmeldung

Lieferkettengesetz kann im Juni beschlossen werden

Veröffentlicht: 28.05.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 28.05.2021
Fabrik in Dhaka, Bangladesch

Eigentlich hätte das Lieferkettengesetz nach jahrelanger Vorbereitung Mitte Mai im Bundestag angenommen werden sollen. Darin sollen deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, bei sich und auch bei ausländischen Lieferanten die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards sicherzustellen. Kurz bevor es soweit war, wurde das Gesetz aber nochmal von der Tagesordnung genommen. Es bestehe noch Klärungsbedarf in der CDU/CSU-Fraktion, hieß es damals. 

Seit dem 27. Mai gibt es einen Kompromiss, die offenen Fragen sind geklärt und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Gerhard Müller (CSU) rechnen damit, dass das Gesetz im Juni im Bundestag beschlossen wird, danach muss es durch den Bundesrat. Beide Minister erwarten von dem Gesetz, dass es für viele Menschen im globalen Süden deutliche Verbesserungen der Lebensumstände bringt. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der dem Gesetz kritisch gegenüberstand und die Belastungen für deutsche Unternehmen möglichst gering halten wollte, sprach von einem „vernünftigen Kompromiss”. 

Kompromiss macht den Weg zur Verabschiedung frei

Eigentlich hatte sich die Regierung schon im Februar auf einen Gesetzestext geeinigt. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern sollen ab 2023 die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten sicherstellen. Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften haben im Falle eines Verstoßes sogar die Möglichkeit, gegen die Unternehmen vor Gericht zu ziehen. 

Der neue Kompromiss sieht aber explizit vor, dass Unternehmen nicht zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Außerdem sollen jetzt auch ausländische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland unter die Regelungen fallen. 

Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz drohen empfindliche Strafen. Die Bußgelder können bis zu 800.000 Euro betragen. Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz drohen sogar Strafen in Höhe von zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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