EU-Gesetzentwurf nicht ausreichend

Monopolkommission will schärfere Regeln für Internetkonzerne

Veröffentlicht: 06.07.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 07.07.2021
GAFA

Die EU-Kommission arbeitet derzeit am Gesetz für digitale Märkte, dem Digital Markets Act (DMA). Damit sollen Digitalkonzerne wie Facebook, Amazon, Google und Apple reguliert werden, weil das reguläre Wettbewerbsrecht nicht ausreiche. Die deutsche Monopolkommission ist mit dem aktuellen Entwurf des DMA offenbar nicht zufrieden. In einem Gutachten, das am Montag veröffentlicht werden soll und das der FAZ vorliegt, sammelt die Monopolkommission einige Verbesserungsvorschläge.

Die EU-Kommission sieht bestimmte Schwellenwerte vor, die auf alle „Türsteher“ - also die Konzerne, die bestimmte Plattformen kontrollieren – angewendet werden sollen. Die Monopolkommission will den DMA dagegen auf die Kontrolle von „Ökosystemen“ ausrichten – wenn Konzerne also viele Produkte gleichzeitig anbieten, etwa ein Betriebssystem, einen App-Store, Internetbrowser und Sprachassistenten. So kennt es man es etwa aus dem Apple-Ökosystem. Dies gilt auch, wenn ein Konzern gleichzeitig einen Marktplatz betreibt und darüber verkauft – wie Amazon es tut.

Kampf gegen Selbstbevorzugung

Nutzer erhalten über eine Türsteher-Plattform (etwa den App-Store oder das Betriebssystem) Zugang zum Ökosystem, durch die Verknüpfung verschiedener Anbieter würden sie aber in diesem System „gefesselt“ (Lock-in-Effekt). Die Anbieter können so Daten personalisieren, ihr Angebot verbessern und die Nutzer dadurch stärker binden. Die Monopolkommission warnt, dass die Konzerne ihre Macht nutzen könnten, um sie „in andere, neue Märkte zu hebeln“.

Ein Hebel sei dabei die gezielte Selbstbevorzugung. Dies würde zwar auch der Digital Markets Act in seiner jetzigen Form verbieten, jedoch will die Monopolkommission noch einen Schritt weiter gehen. Sie schlägt vor, Voreinstellungen zu verbieten, die eigene Angebote als Standard festlegen – etwa die Suchmaschine Google auf Android-Smartphones oder den Edge-Browser bei Windows. Um Nutzern den Wechsel von einer Plattform zur anderen zu erleichtern, sollen auch Vorgaben für die Mitnahme von Daten „klarer umrissen werden“, so die FAZ.

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