Bund-Länder-Konferenz

Diese neuen Corona-Regeln wurden beschlossen

Veröffentlicht: 10.08.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Corona-Test

Die Infektionszahlen steigen wieder, das Impftempo hat nachgelassen. Damit ein weiterer Anstieg von Infektionen verhindert werden kann, werden neue Regeln festgelegt, um die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen. 

Keine kostenlosen Schnelltests mehr

Das Angebot kostenloser Schnelltests wird es ab dem 11. Oktober nicht mehr für alle geben, berichtet der Spiegel. Immerhin haben mittlerweile alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich impfen zu lassen. Die Möglichkeit zu kostenlosen Tests wird es aber weiterhin für diejenigen geben, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, oder für die keine Impfempfehlung vorliegt. Darunter fallen vor allem Personen unter 18 Jahren sowie Schwangere.

Regeln für Veranstaltungen im Innenraum

Die Bundeskanzlerin gab in der Pressekonferenz bekannt, dass es ab dem 23. August 2021 eine Testpflicht für ungeimpfte Personen geben wird.

Für Leute die nicht geimpft oder genesen sind, gilt die Testpflicht bei folgenden Aktivitäten in Innenräumen ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35:

  • Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Zugang zur Innengastronomie
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
  • Teilnahme an Gottesdiensten oder anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur)
  • Sport im Innenbereich
  • Beherbergung: Test bei der Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts

Von der Regelung ausgeschlossen sind Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines schulischen Schutzkonzepts ohnehin mehrmals die Woche getestet werden. 

Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wurde bis zum 11. September 2021 verlängert. 

Die Gerüchte über eine neue Homeofficepflicht wurden zunächst nicht bestätigt. Zur Arbeitsschutzverordnung gab der Bund in seinem Beschluss lediglich folgendes bekannt: „Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung".“

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