Verbraucherrechte

Verbraucherzentrale mahnt zur Vorsicht beim Vertragsabschluss via Tablet

Veröffentlicht: 24.08.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 24.08.2021
Unterschrift am Tablet

Vorbei scheinen die Zeiten, in denen Kunden bei Vertragsabschluss einen Stapel Papiere vorgelegt bekamen und dort unterzeichneten. Inzwischen gehen immer mehr Händler dazu über, die Massen an Papier einzusparen und Kunden Verträge direkt an einem Tablet unterschreiben zu lassen. Was in der heutigen Zeit angemessen erscheint, wirft allerdings wiederum rechtliche Fragestellungen auf, mit denen sich kürzlich die Verbraucherschützer der Verbraucherzentralen beschäftigt haben. Nach einem Bericht von Golem, warnen die Verbraucherschützer davor, unbedacht Verträge im stationären Handel am Tablet abzuschließen und raten dabei zu äußerster Vorsicht.

Ungewollte Überraschungen

„Eigentlich könnte ich auch hier den Vertrag lesen und zurückscrollen. Das tut aber keiner, vor allem nicht, wenn der Verkäufer ungeduldig ist und hinter mir der nächste Kunde wartet“, wird der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, zitiert. Häufig seien Kunden am Ende überrascht, was sie tatsächlich unterschrieben haben. Der Vorschlag der Verbraucherschützer lautet daher: Verbraucher sollen für Vertragsunterschriften am Tablet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen erhalten. Das würde der Regelung bei Fernabsatzgeschäften entsprechen, bei denen ein Kauf innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden kann.

Von den Verbraucherschützern kritisch gesehen wird die Unterschrift am Tablet, weil digital vorgelegte Verträge nach ihrer Ansicht noch anders wahrgenommen werden als solche auf dem Papier. Dabei solle keinesfalls die technische Innovation im Handel zurückgedrängt werden. Allerdings müssten dann im Gegenzug die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Künftig soll „unterschrieben ist unterschrieben“ nicht mehr pauschal für den stationären Handel gelten.

Auch Handyverträge sollten verbraucherfreundlicher werden

Eine weitere Forderung der Verbraucherschützer betrifft lange Handyverträge. Diese sollen regelmäßig nur noch 12 Monate betragen. Ein entsprechender Entwurf lag schon dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ bei, allerdings wurde dieser Vorschlag wieder abgelehnt. „Das war ein Fehler, das sollte man korrigieren“, sagt Müller. Vertragslaufzeiten von 24 Monaten seien noch immer überall zu finden. Kürzere Laufzeiten würden es den Verbraucherinnen und Verbrauchern aber leichter machen, Verträge zu wechseln und für sie günstigere Angebote auszuwählen. Auch der Wettbewerb ließe sich dadurch fördern.

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