Coronakrise

Bund und Länder beschließen 2G im Einzelhandel und machen Weg für Impfpflicht frei

Veröffentlicht: 02.12.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 02.12.2021
Schild mit 2G-Regel an Einzelhandelgeschäft

Am 2. Dezember tagten Mitglieder der alten und neuen Bundesregierung und Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer, um neue Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus und seiner neuen Mutationen zu beschließen. Was bereits zwei Tage zuvor vermutet wurde, ist jetzt Realität: Im Einzelhandel gilt künftig die 2G-Regel – unabhängig von der Inzidenz! 

Einzelhändler müssen Impf- und Genesenennachweis kontrollieren

Die Maßnahme soll bundesweit einheitlich eingeführt werden. Nur Geimpfte und Genesene dürfen dann Geschäfte des Einzelhandels betreten, egal welche Inzidenz gerade in der Region herrscht. Der Einzelhandel muss dann auch die Kontrolle der 2G-Nachweise übernehmen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass der Zugang von den Geschäften kontrolliert werden muss. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.

Schon vor dem Beschluss von Bund und Ländern war 2G eine Voraussetzung für den Zugang zum Einzelhandel in einigen Ländern, wie etwa in Hessen, Hamburg oder Sachsen. Der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller (SPD), erklärte auf der Pressekonferenz nach dem Gipfel, dass ihm klar sei, dass der Einzelhandel über die 2G-Regelung nicht glücklich sei. Doch die Reaktion der Kundinnen und Kunden wären ihm auch bekannt und diese wären vor allem positiv hinsichtlich einer 2G-Regelung. Dadurch würden sie sich beim Einkaufen sicherer fühlen. 

Weg für Impfpflicht ab Februar ist frei

Bund und Länder sehen den Ausweg aus der Krise im Impfen. Neben der Anstrengung bei den Booster-Impfungen im Dezember, waren sich die Teilnehmer des Gipfels einig, dass es möglichst bald eine allgemeine Impfpflicht geben solle. Dies muss vom Bundestag beschlossen werden. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte, dass er es begrüße, dass aktuell die einrichtungsbezogene Impfpflicht – etwa für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen – schon auf dem Weg durch den Bundestag sei. Scholz begrüßte außerdem, dass der Bundestag sich nun auch mit einer allgemeinen Impfpflicht befassen wird. Er sei zuversichtlich, dass diese allgemeine Pflicht auch kommen würde. Scholz strebt an, eine Impfpflicht bis Ende Februar oder Anfang März umzusetzen. Zahlreiche Abgeordnete im Bundestag haben in den vergangenen Tagen ihre Bereitschaft erklärt, in einer Abstimmung für eine allgemeine Impfpflicht zu stimmen.

Gastronomie und Hotels können weiterhin geschlossen werden

Die Teilnehmenden des Bund-Länder-Gipfels einigten sich zudem darauf, die Übergangsfrist für Maßnahmen aus der ausgelaufenen Corona-Notlage zu verlängern. Das bedeutet konkret, dass die Bundesländer auch weiterhin je nach Inzidenzrate Restaurants, Bars oder Hotels schließen können. Auch Alkoholausschank und Ansammlungen in der Öffentlichkeit können dadurch weiterhin untersagt werden.

Diese Maßnahmen wurden außerdem beschlossen

Neben 2G im Einzelhandel und eine allgemeine Impfpflicht ging es auch um zahlreiche andere Maßnahmen. Diese Maßnahmen wurden ebenfalls beschlossen:  

  • Böllerverbot an Silvester, um Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen
  • Maskenpflicht an Schulen für alle Klassenstufen
  • Bei privaten Feiern in Innenräumen dürfen sich nur noch 50 geimpfte oder genesene Personen treffen
  • Bei Zusammenkünften im Freien sind bis zu 200 Menschen möglich, doch auch hier gilt die 2G-Regel
  • Bei Großveranstaltungen wie etwa Bundesligaspielen werden die Zuschauerzahlen auf 15.000 begrenzt
  • Ab einer Inzidenz von mindestens 350 müssen Clubs und Diskotheken schließen
  • Auch der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (u. a. Kinos, Theater, Gaststätten) soll unabhängig von der Inzidenz nur für Geimpfte und Genese möglich sein
  • Optional kann bei Veranstaltungen und im Kulturbereich auch ein Test vorgeschrieben werden (2G+)

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen müssen noch umgesetzt werden. Im nächsten Schritt werden die Bundesländer ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen – dadurch kommt es etwa bei der Einführung von 2G im Einzelhandel zu unterschiedlichen Startterminen. Andere Maßnahmen, etwa die Regel, dass Clubs und Discos ab einer Inzidenz von 350 schließen müssen, werden über eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt. 

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