Verbraucherschutzministerin Lemke

Elektrogeräte: Kommt jetzt ein Recht auf Reparatur?

Veröffentlicht: 12.01.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 12.01.2022
Handy wird repariert

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums äußerte sich am Montag, dass „ein Mix an Instrumenten“ für reparierbare Produkte geplant sei, wie unter anderem die FAZ berichtete. Das Ziel lasse sich nicht mit einem einzigen Gesetz durchsetzen. 

Längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen und austauschbare Akkus

In einem Interview mit dem Tagesspiegel sagte Steffi Lemke, dass Produkte wie eine elektrische Zahnbürste keine Wegwerfprodukte sein sollten. Unter anderem könnte eine gesetzliche Vorschrift zur Austauschbarkeit des Akkus dafür sorgen, dass das Produkt länger genutzt werden kann. 

Außerdem sollen nach dem Verkauf von Produkten Ersatzteile länger verfügbar sein. So soll es nicht mehr passieren, dass Kunden eine Waschmaschine kaufen und Jahre danach keine Ersatzteile mehr bekommen können, so die Ministerin im Tagesspiegel. Dabei spielte für Lemke auch der soziale Aspekt eine Rolle, wenn das Produkt nicht direkt neu gekauft werden müsste. 

Die EU-Ökodesign-Richtlinie umfasst bisher nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie Kühlschränke, Klimaanlagen, Staubsauger und Fernseher. In Zukunft solle die Produktgruppe ausgeweitet werden, so der Sprecher des Bundesumweltministeriums. Produktkategorien wie Textilie, Möbel oder Fahrzeuge würden infrage kommen. Ein digitaler Produktpass mit Informationen zur Reparierbarkeit und Ersatzteilen kann ein wesentliches neues Instrument sein. 

Eine der wichtigsten Produktgruppen sind Elektrokleingeräte, vor allem Smartphones, so die FAZ. In deutschen Privathaushalten lagern mehr als 200 Millionen Smartphones, die ungenutzt und gegebenenfalls kaputt sind. Mit austauschbaren Einzelteilen ließen sich die Geräte leichter reparieren und somit länger nutzen.

Verbraucherzentrale Bundesverband fordert auch nationales Handeln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt das Vorhaben der Ministerin, gab aber auch zu bedenken, dass ähnliche Pläne bisher nur sehr langsam umgesetzt wurden. Seit der Verabschiedung der EU-Ökodesign-Richtlinie 2005 habe es nicht mal für zehn Produktgruppen Vorgaben zur Reparierbarkeit und Ersatzteilen gegeben. Um schneller voranzukommen, sollte die Bundesregierung auch national handeln, so VZBZ-Referentin Elke Salzmann gegenüber der FAZ. Um eine Reparatur gegenüber dem Neukauf attraktiver zu machen, schlägt der VZBV unter anderem vor, die Mehrwertsteuer auf bestimmte Reparaturen zu senken. 

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