Verpackungsabfälle

Verpackungsgesetz: Amazon blockiert ab 15. Juni Angebote ohne EPR-Nummer

Veröffentlicht: 15.06.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
Person zieht Stecker aus Steckdose

Zum 1. Juli 2022 treten einige wichtige Änderungen am Verpackungsgesetz in Kraft, darunter eine, die von besonderer Bedeutung für Online-Händler ist, die ihre Waren auf Marktplätzen anbieten. Ab diesem Stichtag verpflichtet das Gesetz Marktplatzbetreiber zur Überprüfung der Verpackungs-Compliance der Marktplatzhändler: Betreiber dürfen das Anbieten von (systembeteiligungspflichtigen) Verpackungen nicht ermöglichen, wenn deren Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert sind oder die Verpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert haben. 

Besonders Online-Händler, die den Marktplatz Amazon Deutschland benutzen, müssen aufpassen: Dieser hat angekündigt, bereits knapp zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung, ab dem 15. Juni 2022, tätig zu werden und damit zu beginnen, Produkte zu sperren, für die kein Nachweis darüber erbracht wurde, dass sie den kommenden Anforderungen entsprechen. 

Marktplätze werden stärker in die Pflicht genommen

Die Betreiber elektronischer Marktplätze, die oftmals das Nadelöhr zwischen Anbietern und Abnehmern darstellen, werden gesetzlich wohl letztlich wegen ihrer wachsenden Bedeutung zunehmend in die Pflicht genommen. So wurde beispielsweise vor noch nicht allzu langer Zeit die sogenannte „Marktplatzhaftung“ eingeführt, bei der die Betreiber für etwaige Umsatzsteuerausfälle haften müssen, wenn Händler keinen Nachweis über ihre steuerliche Registrierung erbracht haben. Ähnlich geschieht dies nun auch im Bereich der Verpackungen: Auch hier müssen Händler ab dem 1. Juli 2022 nachweisen, dass sie ihren Herstellerpflichten nach dem Verpackungsgesetz nachkommen, andernfalls dürfen die Marktplatzbetreiber das Anbieten nicht ermöglichen. 

Amazon beginnt ab 15. Juni mit Deaktivierung von Angeboten

Der Marktplatz Amazon Deutschland hat jetzt mitgeteilt, dass entsprechende Nachweise bereits zum 15. Juni 2022 vorliegen müssen – andernfalls komme es zur Sperrung von Produkten. Praktisch bedeutet dies im Fall von Amazon, dass Online-Händler als Hersteller von Verpackungen typischerweise ihre LUCID-Registrierungsnummer, von Amazon auch EPR-Nummer genannt, in den Einstellungen hinterlegen müssen. Vereinzelt kann es vorkommen, dass ein Händler nicht als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes gilt – das kann etwa der Fall sein, wenn ausschließlich Dropshipping genutzt wird. „Wenn Sie kein Hersteller sind, informieren Sie den Service für Verkaufspartner. Die Prüfung kann mehrere Werktage dauern. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, falls wir weitere Informationen benötigen“, rät der Marktplatzbetreiber für solche Fälle. 

Erheblich ist die Situation auch für Online-Händler, die Lagerbestand für die Lieferung durch Amazon anliefern wollen: Amazon teilt mit, bei Nichteinhaltung der Vorgaben auch hier ab dem 15. Juni 2022 damit zu beginnen, eingehende Lieferungen zu blockieren. Um die Blockierung aufzuheben, sei eine Bestätigung im EPR-Compliance-Portal erforderlich. 

Wie lange Händler, die den Nachweis noch nicht erbracht haben, eine Sperrung ihrer Produkte in Kauf nehmen müssen, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen – nach Informationen des Unternehmens soll die Prüfung der Lizenzierungsnummer aber bis zu 5 Tage in Anspruch nehmen. Das Unternehmen haben wir kurzfristig zur Situation angefragt, eine Antwort steht jedoch noch aus. 

Weitere Informationen zu den Änderungen im Verpackungsgesetz gibt es in unseren Artikeln in der Infobox oben.

Update (16.06.2022): Eine Amazon-Sprecherin teilte uns mit: „Amazon beachtet die Vorschriften der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR) und verlangt von seinen Verkaufspartner:innen, dass sie dies ebenso entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland tun. Wir haben in enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) spezielle Informationen erstellt, um den Verkaufspartner:innen das Verständnis für die Anforderungen zu erleichtern, und haben sie seit Ende vergangenen Jahres wiederholt über verschiedene Kanäle an ihre Verantwortung erinnert. Außerdem haben wir ein EPR-Compliance-Portal eingerichtet, das unter anderem ein Netzwerk von Dienstleistern umfasst, die den Verkaufspartner:innen bei der Einhaltung der Registrierungs- und Meldepflichten helfen können. Verkaufspartner:innen sind überaus wichtig für Amazon und unsere Kund:innen, und wir werden sie auch weiterhin dabei unterstützen, ihre Pflichten zu erfüllen." Weitere Informationen zu den EPR-Anforderungen im Bereich Verpackungen bei Amazon erhalten Online-Händler hier

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