Neues Infektionsschutzgesetz

Diese Coronaregeln wurden für den Herbst und Winter beschlossen

Veröffentlicht: 08.09.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 09.09.2022
Karl Lauterbach

Die Ampelregierung hat Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz für den kommenden Herbst und Winter beschlossen. Dabei soll den Ländern ermöglicht werden, bei einem Anstieg der Coronazahlen eigene Regeln zu beschließen, wie unter anderem die Zeit und die Tagesschau berichten.

Das gilt ab 1. Oktober deutschlandweit

Maskenpflicht

Weiterhin wird es deutschlandweit die Pflicht geben, in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Altersheimen eine FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen davon sind Kinder unter 13 Jahren. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren reicht eine einfache OP-Maske aus. Kinder unter 6 Jahren sind wie gehabt von der Maskenpflicht ausgenommen. 

Auch in Fernzügen gilt für Personen ab 14 Jahren deutschlandweit eine FFP2-Maskenpflicht. Im Flugzeug entfällt die Maskenpflicht, dies war vor allem der Wunsch der FDP gewesen.

Die Opposition kritisierte die Uneinigkeit von Fernzügen und Flugzeugen. Das würde bei Bürgern auf Unverständnis stoßen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte die Unterscheidung mit einer anderen Luftdurchwälzung in Flugzeugen. Die Grünen hingegen begründeten die Aufhebung der Maskenpflicht in Flugzeugen so, dass es grenzüberschreitend einheitliche Regeln geben müsse und die meisten anderen Länder die Maskenpflicht im Flugzeug bereits abgeschafft haben.

Testpflicht

Neben der FFP2-Maskenpflicht müssen Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen vor Eintritt auch einen negativen Coronatest vorweisen. Eine Testpflicht in Schulen wird weiter eine Entscheidung der Länder bleiben. 

Entscheidung der Länder

Lockdowns und Schulschließungen wird es in diesem Winter nicht geben, denn das gehört nicht zu den Werkzeugen, die Länder eigenmächtig erlassen können. 

Die Länder können allerdings neben den deutschlandweiten einheitlichen Regelungen, je nach Infektionslage, weitere Regeln beschließen. Dazu gehört zum Beispiel die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Auch eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, wie im Einzelhandel, in Restaurants oder bei öffentlichen Veranstaltungen kann von den Ländern eigenständig beschlossen werden. 

Bundesweit gilt allerdings: Wer einen negativen Test vorzeigen kann, muss bei Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen keine Maske tragen. Außerdem soll es Ausnahmen für frisch geimpfte oder genesene Personen geben. Hier soll die Corona-Warn-App erweitert werden, sodass der Status auf einen Blick zu sehen ist. 

Maskenpflicht im Freien

Wenn sich die Coronalage dennoch verschlimmert, können Länder in einem zweiten Schritt auch eine Maskenpflicht im Freien beschließen, wenn keine Abstände von 1,50 Meter eingehalten werden können. Zudem kann eine Höchstgrenze von Besuchern bei Veranstaltungen festgelegt werden. Für Betriebe können überdies Hygienekonzepte vorgeschrieben werden.

Für diese Regelungen braucht es allerdings einen Landtagsbeschluss. Zusätzlich soll eine konkrete Gefährdung des Gesundheitswesens der anderen wichtigen Bereiche vorliegen, damit diese Regeln verhängt werden können. Konkrete Zahlen sind im Gesetz allerdings nicht genannt. 

Auch hier gab es Kritik von der Opposition: Der Sprecher der Union Tino Sorge bemängelte, dass das Gesetz viele handwerkliche Schwächen aufweise. „Es macht überhaupt keinen Sinn, dass Sie nicht definieren, unter welchen Grundvoraussetzungen diese Maßnahmen dann anwendbar sein sollen“, so Sorge. 

Tests und Masken in Schulen

Auch Tests und Masken können in Schulen von den Ländern wieder vorgeschrieben werden. Eine Maskenpflicht soll es allerdings nur für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse geben. Im Gesetz heißt es, dass diese Regeln nur dann angewendet werden dürfen, wenn es „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“. 

Um nach einer Infektion oder bei Verdacht einer Infektion wieder am Unterricht teilnehmen zu können, braucht es zukünftig kein Attest von einem Arzt mehr, es genügt ein negativer Schnelltest. 

Karl Lauterbach versprach: „Wir werden im Herbst die Lage gemeinsam im Griff haben.“ Zu den neuen Regeln soll es außerdem eine bessere Coronadatenlage, angepasste Impfstoffe und bessere Medikamente gegen eine Covid-Infektion geben. 

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetz soll vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten. Eine Zustimmung des Bundesrats, der kommende Woche über das Gesetz berät, ist noch notwendig. 

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