Gesetz über digitale Märkte

Aufruf: Ministerium bittet um Berichte über Erfahrungen mit Digitalplattformen

Veröffentlicht: 17.10.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 17.10.2022
Mehrere Smileys mit unterschiedlichem Ausdruck auf Papier

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Konsultation zu Erfahrungen mit digitalen Plattformen gestartet. Angesichts der mit dem Digital Markets Act kommenden neuen Regeln für die großen Plattformakteure auf den digitalen Märkten möchte man von Betroffenen wie Verbrauchern und kleinen und mittelständischen Unternehmen mehr über das Verhalten der Digitalriesen erfahren. Dies soll dazu beitragen, dass die kommenden Regulierungen für die sogenannten Gatekeeper ihre Wirkung voll entfalten können. Auch Online-Händler können an der Konsultation teilnehmen und ihre Erfahrungen möglichst bis zum 13. November 2022 schildern. 

 Gehören unfaire Regelungen auf großen Digitalplattformen bald der Vergangenheit an?

Der sogenannte Digital Markets Act (DMA), das Gesetz über digitale Märkte, ist ein Projekt der EU und wurde in seiner Endfassung vor wenigen Tagen verkündet. Zum Ziel hat er die großen Player der Digitalwirtschaft: Für die großen digitalen Plattformen sieht der DMA strenge Wettbewerbsregeln vor, die wegweisend für faire digitale Märkte sein sollen. „Zu lange haben die großen Digitalriesen den Markt dominiert, so dass es neuen Playern fast unmöglich war, Fuß zu fassen“, kommentiert Sven Giegold, Staatssekretär im BMWK den Digital Markets Act. Auch aktive Unternehmen seien auf den Plattformen immer wieder mit unfairen Regeln konfrontiert. So manch ein Online-Händler kann davon wohl ein Liedchen singen. 

Jetzt ist die Unterstützung durch Betroffene gefragt: Das BMWK bittet darum, von negativen Erfahrungen mit großen Digitalunternehmen, die zukünftig nach dem DMA verboten sein könnten, zu berichten. Mit einem möglichst breiten Erfahrungsschatz aus der Praxis soll erreicht werden, dass sich die EU-Kommission bei der Durchsetzung auf besonders häufige oder besonders schwerwiegende Verstöße konzentrieren kann und damit kleine und große Unternehmen sowie Verbraucher möglichst schnell profitieren können. 

Betroffene Unternehmer wie auch die Zivilbevölkerung können ihre Erfahrungen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ab sofort unter der E-Mail-Adresse DMA@bmwk.bund.de zukommen lassen, möglichst bis zum 13. November 2022. 

Gatekeeper – Was ist das?

Natürlich spricht der DMA nicht lapidar von großen Plattformen, wenn es um die Frage geht, wer nun genau durch die Regelungen verpflichtet wird. Gatekeeper, oder auch Torwächter, ist laut dem DMA ein Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt (beispielsweise Online-Suchmaschinen, Online-Vermittlungsdienste) und von der Kommission benannt worden sind. Benannt wird es, wenn es 

  • erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt hat, 
  • einen zentralen Plattformdienst bereitstellt, der gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient, und
  • hinsichtlich seiner Tätigkeiten eine gefestigte und dauerhafte Position innehat oder absehbar ist, dass es eine solche Position in naher Zukunft erlangen wird. 

Damit eine digitale Plattform den Regelungen des DMA unterworfen wird, ist also zunächst dessen Benennung nötig. Ist das passiert, hat das Unternehmen noch eine Umsetzungsfrist von regelmäßig sechs Monaten. Spätestens dann muss es sich an die Vorschriften halten. 

Die Regelungen des DMA gelten ab dem 2. Mai 2023. Da es sich um eine Verordnung handelt, gelten die Regelungen unmittelbar und müssen nicht erst vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht übersetzt werden. Über weitere Details werden wir noch informieren. 

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