Gesetzesentwurf

Reise-Apps sollen Buchungsdaten an Behörden mitteilen

Veröffentlicht: 08.11.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 08.11.2022
Airbnb Logo vor München Skyline

Die EU-Kommission plant ein Gesetz, welches Apps, die Unterkünfte vermieten, dazu verpflichtet, Daten an Behörden weiterzugeben. Damit sollen sich Städte und Gemeinden besser auf den Andrang von Touristen vorbereiten können. Da Kurzzeitvermietungen ein Viertel aller Touristenunterkünfte ausmacht, war das in der Vergangenheit sehr schwierig. Durch die Weitergabe der Daten von Apps wie Booking.com oder Airbnb soll so eine vorausschauende Organisation möglich sein, wie LTO berichtete. 

Müllentsorgung und Öffnungszeiten  

Durch die Daten, wie viele Übernachtungen gebucht sind und wie lange die Gäste in der Stadt bleiben, sollen etwa die Müllentsorgung und die Öffnungszeiten von beispielsweise Touristeninformationen besser geregelt werden. Auch ein nachhaltiger Tourismus soll durch die Änderungen gefördert werden. 

In Amsterdam ist eine Registrierungspflicht von Airbnb bereits in Kraft getreten. So soll auch dem Massentourismus Einhalt geboten werden. Airbnb hat sich für eine einheitliche Regelung ausgesprochen. 

Die neuen Regeln sehen zudem eine Registrierungspflicht vor. Gastgeber müssen ihre Unterkünfte dann vorher bei Behörden anmelden. Das soll auch für mehr Sicherheit bei Verbrauchern sorgen. Mehrkosten für Gäste sollen laut Angaben der EU-Kommission dadurch nicht entstehen. 

Lockerungen für kleine Plattformen

Auch kleinere Plattformen sollen von den Neuregelungen betroffen sein. Allerdings soll es gelockerte Regelungen für Anbieter von durchschnittlich unter 2.500 Gastgebern pro Monat geben. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll es neben Geldstrafen auch weitere Sanktionsmöglichkeiten geben, das liegt allerdings im Ermessen der EU-Staaten. Um sich auf den Datenaustausch vorzubereiten, ist eine Übergangszeit von zwei Jahren geplant. 

Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen jedoch zunächst über die Änderungen beraten. Erst wenn sowohl die EU-Staaten als auch das EU-Parlament zustimmen, kann das Gesetz beschlossen werden. 

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