Rechtsgutachten

Die Strompreisbremse ist offenbar verfassungswidrig

Veröffentlicht: 25.11.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 25.11.2022
Stromzähler

Die Bundesregierung will die geplante Strompreise unter anderem auch mit einer Abschöpfung von kriegs- und krisenbedingten Überschüssen der Energiebranche finanzieren. Einem Rechtsgutachten zufolge ist das aber verfassungswidrig. Der Gesetzesentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie. Das teilt der Energieversorger Lichtblick mit Verweis auf das Gutachten mit, wie der Spiegel berichtet.

Konkret geht es um die sogenannten „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt. Der Gesetzentwurf von Kanzleramt, Finanz- und Wirtschaftsministerium sieht vor, dass diese Gewinne rückwirkend ab dem 1. September abgeschöpft werden, mindestens bis Juni 2023, um die Strompreisbremse mitzufinanzieren. Davon seien vor allem Anbieter von Ökostrom, also aus Sonnen- und Windkraft, betroffen, die von hohen Preisen an der Börse profitieren.

Scharfe Kritik am Gesetzesentwurf

Der vorgesehene Abschöpfungsmechanismus führe „zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt“, heißt es seitens Lichtblick. Dies steigere die Strompreise für Verbraucher und behindere den Ausbau erneuerbarer Energien. In Einzelfällen könne es gar zur Zahlungsunfähigkeit von Anlagenbetreibern führen.

Der Gesetzesentwurf ist innerhalb der Regierung noch in der Ressortabstimmung, sorgt aber bereits für scharfe Kritik. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien, nennt die verfassungs- und europarechtlichen Bedenken „erheblich“. „Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden“, so Peter weiter. Der Verband rechnet mit einer Klagewelle.

 

Der deutschen Chemiebranche geht die geplante Preisbremse derweil nicht weit genug. Für größere Betriebe seien die Fördergrenzen zu gering, zudem sei der bürokratische Aufwand zu hoch. „Gewaltige Strukturbrüche in Deutschlands Industrielandschaft können nur mit einer Rettung der besonders energieintensiven Grundstoffindustrie verhindert werden“, erklärt Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Chemieverbands VCI. Das Ziel, Strukturbrüche zu verhindern, könne nicht erreicht werden, wenn die Unterstützung nicht bei der Chemiebranche ankommt, mahnt Große Entrup.

Die Strompreisbremse soll im März 2023 kommen und rückwirkend ab 1. Januar gelten, um Verbraucher und Unternehmen angesichts der enorm gestiegenen Energiepreise zu entlasten.

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