Plan zur Krebsbekämpfung

EU verbietet erhitzte aromatisierte Tabakwaren

Veröffentlicht: 28.11.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 28.11.2022
Blauer Rauch vor schwarzem Hintergrund

Die Europäische Kommission möchte Lungenkrebs bekämpfen und hat sich daher zum Ziel gesetzt, den Tabakkonsum einzudämmen. Nach dem europäischen Plan zur Krebsbekämpfung hat sie eine „tabakfreie Generation“ zum Ziel: Bis 2040 sollen weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. 

Ein wichtiger Baustein dabei sei das Verbot von aromatisierten erhitzten Tabakwaren. Hier sei nämlich festgestellt worden, dass die Absatzmengen solcher Produkte in mindestens fünf Mitgliedstaaten um mindestens zehn Prozent angestiegen sei. Das Verbot hat die Kommission jetzt in Angriff genommen und eine entsprechende delegierte Richtlinie erlassen. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 23. Juli 2023 in eigenes Recht umsetzen. Vollständig anwendbar werden die neuen Regeln ab dem 23. Oktober 2023 sein.

EU will Tabakkonsum eindämmen

„Tabak verursacht 90 Prozent der Lungenkrebsfälle. Es ist von entscheidender Bedeutung, Stellung zu beziehen, um den Tabakkonsum einzudämmen, zumal ständig neue Produkte auf den Markt kommen. Dank des Verbots werden unsere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere junge Menschen, besser vor den schädlichen Auswirkungen dieser Produkte geschützt“, kommentiert EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides die Entwicklung. 

Inhalt der delegierten Richtlinie ist allem voran das Verbot erhitzter Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma. Bei diesen erhitzten Tabakerzeugnissen handelt es sich um sogenannte neuartige Tabakerzeugnisse, die erhitzt werden, um einen nikotinhaltigen und andere chemische Substanzen enthaltenen Stoff zu erzeugen, der dann von Nutzern inhaliert wird. 

Kommission: E-Zigaretten nicht vom Verbot betroffen

Zunächst hatte es in der Pressemitteilung der Kommission geheißen, dass sich das Verbot auch auf elektronische Zigaretten erstrecken würde. Dabei handelt es sich nach der Definition der Richtlinie 2014/40/EU um „ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank“, gleich ob es sich dabei um Ein- oder Mehrwegprodukte handelt. Nun hat die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland jedoch klargestellt, dass solche E-Zigaretten nicht von dem Verbot betroffen sind. 

In den Mitgliedstaaten muss die neue Vorgabe ab dem 23. Oktober 2023 angewendet werden. Die nötigen Vorschriften müssen bis zum 23. Juli 2023 erlassen werden – es gibt also eine dreimonatige Übergangsfrist ab der Verkündung der schlussendlich verbindlichen Vorgaben in Deutschland bis zum Zeitpunkt der Geltung. 

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.