Plattform-Steuertransparenzgesetz

Plattform-Betreiber müssen Daten an das Finanzamt weitergeben

Veröffentlicht: 03.01.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 19.12.2023
Verkauf von gebrauchter Kleidung

Durch die Umsetzung der sogenannten DAC 7-Richtlinie in nationales Recht, tritt in Deutschland das Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Plattform-Betreiber dazu, die Daten von Verkäufern an Finanzbehörden weiterzuleiten.

Ebay, Etsy, Airbnb und Co. sind betroffen

Was eine Plattform ist, wird im Gesetz definiert. Eine Plattform ist nach § 3 PStTG jedes auf digitale Technologie beruhendes System, welches Nutzern die Möglichkeit gibt, miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die auf relevante Tätigkeiten gerichtet sind und sofern sie gegen Vergütung erbracht werden. Was eine relevante Tätigkeit ist, sagt § 5 des Gesetzes. Unter anderem geht es hier um den Verkauf von Waren, aber auch die Überlassung von Nutzungsrechten an Fahrzeugen und unbeweglichen Vermögen.

Somit sind nicht nur Plattform-Betreiber von Ebay, Etsy und Co. in der Pflicht, sondern auch Vermittlungsportale von Wohnungen, beispielsweise Airbnb. Die Pflicht gilt für alle Plattform-Betreiber, die ihren Sitz in Deutschland oder in einem EU-Staat haben, oder nach inländischen Recht in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind. Auch bei einer Betriebsstätte in Deutschland besteht die Pflicht. Die Plattform-Betreiber müssen sich dann nach § 12 des PStTG bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaates registrieren. 

30 Artikel oder 2000 Euro im Jahr

Mit der neuen Meldepflicht von Plattform-Betreibern müssen nun auch private Verkäufer das Finanzamt fürchten. Denn auch die Daten von Verkäufern, die nicht gewerblich handeln, müssen an das Finanzamt weiter gegeben werden. Allerdings nur dann, wenn dieselbe Plattform im Jahr 30 Mal genutzt wird, also beispielsweise 30 Verkäufe getätigt werden, oder wenn über 2000 Euro mit der Nutzung der Plattform gemacht worden ist. Bei der Steuererklärung des Betroffenen hat das Finanzamt somit die Möglichkeit, ganz genau hinzuschauen.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.