Nicht DSGVO-konform

Bundesregierung: Datenschutzbeauftragter untersagt Betrieb des Facebook-Auftritts

Veröffentlicht: 23.02.2023 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 14.03.2023
Bundestag

Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hat das Bundespresseamt aufgefordert, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen. Anfang der Woche hat der BfDI dem Bundespresseamt (BPA) ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen. Das BPA habe nun vier Wochen Zeit, der Aufforderung nachzukommen. „Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz“, so Kelber.

Behörden stünden in der Verantwortung, „sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten“. Beim Betrieb einer Facebook-Fanpage sei dies wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten nicht möglich. Es sei zwar wichtig, dass der Staat auch über soziale Medien erreichbar sei, allerdings nicht nur dann, „wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“

In dem 44-seitigen Bescheid, den der BfDI dem BPA hat zukommen lassen, wird konkret kritisiert, dass das BPA fahrlässig gegen seine Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 Absatz 2 der DSGVO verstoße. Die Seite wurde demnach mindestens seit dem 25. Mai 2018 – damals trat die DSGVO in Kraft – ohne Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten betrieben.

 

Jahrelanger Streit

Das Bundespresseamt, das die Facebook-Seite der Bundesregierung betreibt, müsse nachweisen, dass die Grundsätze der DSGVO eingehalten werden, bislang bleibe das BPA diesen Nachweis aber schuldig. Es fehle an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Darüber hinaus stehe der Facebook-Auftritt auch in Konflikt mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Für die Verwendung nicht erforderlicher Cookies muss eine Einwilligung eingeholt werden. Bei Facebook sei dies allerdings nicht der Fall.

Der Streit zwischen BfDI Kelber und der Regierung bezüglich des Betriebs von Facebook-Fanseiten schwelt schon seit Längerem. Schon Mitte 2021 hatte Kelber erklärt, er werde gegen diese Auftritte vorgehen. Schon für Anfang des vergangenen Jahres hatte Kelber Maßnahmen angekündigt, bislang wurde aber offenbar lediglich die Funktion Facebook Insights vom BPA abgeschaltet. Das Bundespresseamt kann nun innerhalb eines Monats gegen den Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten klagen.

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