Nachhaltigkeit

Ökodesign-Verordnung: Produktpass, Wettbewerbsfähigkeit und mehr

Veröffentlicht: 26.05.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 26.05.2023
EU-Flagge vor Sonnenkollektoren

Ende März 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte vorgestellt. Jetzt haben sich die Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Position der allgemeinen Ausrichtung geeinigt. Künftig werden nur noch Produkte zugelassen werden können, die die jeweiligen Anforderungen erfüllen, etwa in Bezug auf Reparierbarkeit, Lebensdauer und Recyclingfähigkeit. Neben der Nachhaltigkeit an sich geht es aber auch um die Wettbewerbsfähigkeit der EU, die neuen Anforderungen sollen auch die Innovationskraft der Industrie fördern.

EU-Mitgliedstaaten einigen sich über Ausrichtung der Ökodesign-Verordnung

„Künftig werden in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recyclebar sind sowie den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen. Europa wird damit global zum Leitmarkt für grüne Innovationen“, heißt es von BMWK-Staatssekretär Sven Giegold. Dieser war vor wenigen Tagen als Vertreter der Bundesregierung beim EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel. Hier kommen in regelmäßigen Abständen Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen, um über Binnenmarkt, Industrie, Innovation und Forschung sowie Raumfahrt zu sprechen und zu gestalten. „Wir müssen jetzt die Weichen stellen für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die grüne und digitale Transformation ist der zentrale Treiber für künftiges Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Darauf werden wir die Rahmenbedingungen schnell und spürbar ausrichten“, so Giegold mit Blick auf ebenfalls stattfindende Beratungen zur Steigerung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU. 

Die in Arbeit befindliche Ökodesign-Verordnung stellt einen zentralen Bestandteil des Green Deals der EU dar und baut inhaltlich auf die bereits bestehende Ökodesign-Richtlinie auf. Diese fokussiert sich bislang auf energieverbrauchsrelevante und hat nach Angaben der EU-Kommission allein 2021 dafür gesorgt, dass EU-Verbraucher 120 Millionen Euro an Energieausgaben einsparen. Der Energieverbrauch der betroffenen Produkte sei um zehn Prozent zurückgegangen. 

Digitaler Produktpass soll Verbraucher und Unternehmer unterstützen

Der Scope der kommenden Verordnung ist allerdings deutlich größer. Wie es von der Kommission heißt, würden Leistungs- und Informationsanforderungen für fast alle Produktkategorien am EU-Markt festgelegt werden. 

Neu ist etwa der digitale Produktpass, der Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten enthalten wird und Verbrauchern wie Unternehmen gleichermaßen helfen soll, beim Kauf von Produkten fundierte Entscheidungen zu treffen. Reparatur und Recycling sollen dadurch ebenfalls vereinfacht werden. Vorgesehen war die Einführung des digitalen Produktpasses auch im Koalitionsvertrag. 

Unklarheit gab es bis vor kurzem noch in einem anderen Punkt, dem Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien. Schweden, das zurzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, hatte dieses aus dem Entwurf gestrichen – sehr zum Missfallen diverser anderer Mitgliedstaaten. Schlussendlich einigte man sich darauf, das Verbot „unverbrauchter Konsumgüter“ wieder in den Entwurf aufzunehmen, heißt es in der Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. 

Im nächsten Schritt soll der Entwurf mit dem Europaparlament abgestimmt werden.

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