Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: eBay und PayPal begrüßen neue Regelung

Veröffentlicht: 10.10.2013 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 30.06.2022

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken – so heißt das neue Gesetz, welches gestern in Kraft getreten ist. Die enthaltenen Regelungen richten sich auch gegen den Abmahnmissbrauch im Online-Handel. In einer ersten Pressemitteilung begrüßten eBay und PayPal nun das neue Gesetz.

 Neues Gesetz erschwert Abmahnungen

„Dies ist eine gute Nachricht für den Online-Handel“, meint Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay in Deutschland. Zoll betonte, dass es besonders für kleinere Händler eine Abmahnung schwerwiegende Folgen haben kann. Problematisch sei vor allem die große Menge an Regelungen, die im Online-Handel zu beachten ist: Geringfügige Fehler hier können bereits einen Abmahngrund geben – Anwälte und Unternehmen hätten diesen Umstand in der Vergangenheit vermehrt genutzt und Massenabmahnungen ausgesprochen. Arnulf Keese, Geschäftsführer von PayPal in Deutschland, begrüßte das neue Gesetz ebenfalls: „Die Möglichkeit, mit Abmahnungen Geld zu machen, hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun“.

Die neuen Regelungen stärken die Position des abgemahnten Händlers bei einer unberechtigten oder unwirksamen Abmahnung. Doch was besagt der Rechtstext? Yvonne Gasch, Juristen vom Händlerbund, hat sich das neue Gesetz genauer angeschaut:

Am 09. Oktober 2013 trat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (umgangssprachlich Antiabmahn-Gesetz oder Anti-Abzockgesetz) in Kraft. Das Gesetz novelliert neben den Regelungen zum Urherber- und allgemeinen Zivilrecht auch die Vorschriften im Wettbewerbsrecht und soll unter anderem die Rechte der Unternehmen stärken. Online-Händler haben im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nun einen ausdrücklichen Anspruch auf Erstattung der Verteidigungskosten. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Möglichkeit der Herabsetzung des Streitwertes, wenn die beantragende Partei vor Gericht glaubhaft machen kann, durch den hohen Streitwert in eine ungünstige wirtschaftliche Lage zu geraten. Allerdings sollten sich Online-Händler nicht zu früh freuen, denn wie die neuen Regelungen auszulegen sind, wird erst die Praxis der Gerichte entscheiden.

Ausführlichere Informationen zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken können Sie hier nachlesen.

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