Änderungsentwurf zum Tabakerzeugnisgesetz: Bundesrat gibt Empfehlung ab

Veröffentlicht: 20.06.2016 | Geschrieben von: Luisa Meister | Letzte Aktualisierung: 22.06.2016

Das neue Tabakerzeugnisgesetz ist kaum in Kraft, schon gibt es Vorschläge, wie man die neuen rechtlichen Regelungen ändern kann. Auf dem Tisch des Bundesrates liegt ein erster Überarbeitungsentwurf.

 Zigarette und E-Zigarette

(Bildquelle Zigarette und E-Zigarette: pukach via Shutterstock)

Obwohl das Tabakerzeugnisgesetz erst am 20. Mai 2016 in Kraft getreten ist, lag dem Bundesrat am Freitag, den 17.06.2016, der erste Änderungsentwurf vor. Dieser Entwurf soll eine weitere Eindämmung des Tabakkonsums bewirken und sieht folgende Regelungen vor:

Künftig sollen die für nikotinhaltige E-Zigaretten geltenden Mitteilungspflichten auch auf nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ausgeweitet werden, da auch diese gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Zudem sollen die bereits bestehenden Werbeverbote auf Außenwerbung erweitert werden. Von der Regelung betroffen wären somit auch Aufsteller, Gerüste oder Flächen auf Fahrzeugen. Ebenso soll Werbung für Tabakerzeugnisse im Kino künftig nur noch möglich sein, wenn der Film die Alterseinstufung „Keine Jugendfreigabe“ erhalten hat.

Letztlich stimmte der Bundesrat dafür, das Verbot der kostenlosen Abgabe für alle Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten sowie Nachfüllbehälter ohne die Ausnahme auf Geschäftsräume des Fachhandels zu regeln. Große Werbepartys von Herstellern, die mit dem Motto „Rauchen, Feiern, Genießen“ angeboten wurden, dürften demzufolge bald der Vergangenheit angehören.

Nun ist erneut die Bundesregierung am Zug, eine schriftliche Äußerung abzugeben, die dann an den Bundestag weitergeleitet wird.

Der Händlerbund hat im Übrigen ein Hinweisblatt zu Verkauf von Tabakwaren bereitgestellt. Dieses können Sie kostenlos einsehen und herunterladen.

 

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