Wie viel Verbraucherschutz braucht Europa? EU prüft Rechtsvorschriften

Veröffentlicht: 30.05.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.05.2017

Dass Verbrauchern nicht genug Rechte zur Seite stehen, dürften die wenigsten Online-Händler bestätigen. Dennoch müssen Verordnungen und Richtlinien in Europa auf dem aktuellen Stand stehen und dem technischen Wandel Rechnung tragen. Die EU-Kommission untersuchte den aktuellen Status seiner Rechtsnormen und legte den aktuellen Bericht dazu am Montag vor.

EU-Flagge vor der Kommission

(Bildquelle EU-Kommission: symbiot via Shutterstock)

Der Online-Handel ist sehr stark reglementiert. Grund ist vor allem der Verbraucherschutz, der vor unüberlegten und uninformierten Käufen im Internet bewahren soll. Von Zeit zu Zeit ist es jedoch notwendig, diese Masse an Gesetzen und Vorschriften zu überprüfen und – wo erforderlich – nachzujustieren. Genau das hat die EU-Kommission getan und die Grundlagen, die auch maßgeblich den Online-Handel beeinflussen, auf Aktualität untersucht.

2016 waren fast 6 von 10 Verbrauchern (58 Prozent) der Auffassung, dass sie bei Online-Käufen in anderen Mitgliedstaaten gut geschützt sind. Das sah wenige Jahre zuvor noch ganz anders aus. Da waren es nur 10 Prozent, die die Frage mit „ja“ beantworteten. Dennoch sieht die Kommission vor allem bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte und der „Anpassung der Vorschriften an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters“ Nachholbedarf.

Das soll vor allem durch die Einführung neuer Rechtsbehelfe oder der Angleichung von Sanktionen bei Verstößen geschehen. Außerdem will die Kommission bei kostenlosen Online-Diensten Anpassungen vornehmen, für die es derzeit kaum Informationspflichten gibt.

Raum für Verbesserungen

Die Kommission deckte auf, dass nur vier von zehn Personen (41 Prozent) wussten, dass sie bei beschädigten Waren Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz haben. Dies kann jedoch dazu führen, dass Online-Händler künftig immer mehr Informationspflichten erfüllen müssen. Langfristig werden Online-Händler daher immer mit Veränderungen und neuen Gesetzen leben müssen.

Die EU-Kommission versucht aber, auch hier vorzusorgen, und will künftig schon im Vorhinein für mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei den gesetzlichen Vorschriften sorgen. So sind Diskussion wie die Anklickbarkeit des OS-Links hoffentlich künftig passé.

EU-Kommission prüft Maßnahmen

Wie geht es nun weiter? Konkrete Pläne für neue Richtlinien oder Verordnungen auf europäischer Ebene gibt es aufgrund der aktuellen Untersuchung noch nicht. Die Kommission wird hier erst zu prüfen haben, welche Folgemaßnahmen (z.B. welche konkreten Gesetzgebungsmaßnahmen) notwendig werden. Im Raum steht beispielsweise ein Recht, nach welchem sich die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken vom Vertrag lösen und die Erstattung des Kaufpreises verlangen können. Zudem wird genau zu klären ein, wo und wie die gesetzlichen Informationspflichten optimiert werden müssen.

Zur vollständigen Pressemitteilung der EU-Kommission geht es hier entlang.

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