Kommentar: Bundeskartellamt muss Worten Taten folgen lassen!

Veröffentlicht: 14.06.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.12.2017

Verbraucher scheinen an allen virtuellen Ecken und Enden der Gefahr von Betrug, Ausbeutung und Ausspähung ausgesetzt zu sein. Aus diesem Grund wurde schon 2016 von Gesetzgeberseite dafür gesorgt, dass Verbraucherverbände auch Datenschutzverstöße verfolgen können. Nun soll das Bundeskartellamt ins Boot geholt werden und sich ebenfalls um Verbraucherbelange im Netz kümmern.

Ärmel hochkrempeln
© S_L / Shutterstock.com

Gegen Abzocke und Intransparenz in der Online-Welt 

In Zeiten von Digitalisierung und Technologisierung sehen Gesetzgeber und Bundeskartellamt Verbraucher immer neuen Gefahren wie Fake-Shops oder intransparenten Preis- und Geschäftsmodellen ausgesetzt. Davor müssen Verbraucher besser geschützt werden. Bis hierhin dürfte jeder Internet-User die Aussage unterschreiben.

Kaum ein Gesetz wird den Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft noch gerecht. Ist ein Gesetz einmal durch alle Instanzen zur Geltung gelangt, ist es bereits wieder veraltet. So auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB), das durch die Entwicklung neuer internet- und datenbasierter Geschäftsmodelle dringenden Anpassungsbedarf hatte und undurchsichtigen Machenschaften im Internet längst nicht mehr gerecht wurde.

Bundeskartellamt als Verbraucherschutzbehörde für das Internet

Im neuen GWB wurden daher neue Strukturen geschaffen, die sich ganz dem Schutz der Käufer im Netz widmen und das Bundeskartellamt zu einer Art „Internet-Verbraucherschutzbehörde“ ausbauen. Die entsprechenden Neuerungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) waren am vergangenen Freitag in Kraft getreten. Eine Maßnahme, die von Verbrauchern sehnlichst erwartet wurden.

Die Frage, wohin wende ich mich als Betroffener eines Internetbetrugs endete für Otto Normalverbraucher meist mit Fragezeichen und Resignation. Alle Leser dieses Kommentars sind selbst ebenfalls Verbraucher und Internetnutzer und viele werden der Aussage sicherlich zustimmen. In Zeiten von Paypal-Käuferschutz und Amazon-Garantien sind jedoch auch viele Fälle einfach per Mausklick lösbar. Nicht zuletzt schaffte die EU-Kommission mit der Online-Streitschlichtung ein weiteres Mittel zur einfachen Lösung von Streitigkeiten. Kommt es doch zu Ungereimtheiten beim Online-Kauf, für die es keine schnelle Lösung gibt, gehen jedoch die wenigsten den Weg über einen Rechtsanwalt. Erst recht nicht, wenn der Gegner am anderen Ende der Welt sitzt.

Wann kommt die Händlerschutzbehörde für das Internet?

Ob die Umsetzung der neuen Gesetzgeberintentionen über das Bundeskartellamt so gut durchdacht ist, wird erst die Zukunft zeigen. Geeignet ist das Bundeskartellamt aufgrund seines juristischen und ökonomischen Know-hows für die neue Aufgabe zweifelsohne. Wie das Bundeskartellamt dieses neue Amt jedoch personell meistern will, ist noch schleierhaft. Bereits jetzt kommt die Behörde mit den zahllosen Beschwerden – etwa wegen der weit verbreiteten Vertriebsbeschränkungen im Internet – kaum hinterher. Viele Händler gehen den Weg einer Beschwerde daher gar nicht erst und fügen sich in ihr Schicksal.

Die, die sich gegen einschränkende Maßnahmen von Lieferanten und Herstellern wenden, müssen einen seeeeehr langen Atem beweisen und scheitern nicht selten aus formellen Gründen (z. B. wegen Beweisproblemen). Sie wünschen sich schon seit langem mehr Durchgriff und Unterstützung durch die Behörden (etwa um das Thema Massenabmahnungen und fliegenden Gerichtstand in den Griff zu bekommen). Droht den Belangen der Verbraucher ein ähnliches Schicksal?

„Wir haben keine Zeit zu verlieren!“. Das hatte bereits Christian Lindner Mitte Mai verlautbaren lassen und forderte ein entsprechendes eigenständiges Digitalisierungsministerium. Eines, welche sowohl Know-how mitbringt, als auch die Interessen von Händlern und Verbrauchern gleichermaßen würdigt, wäre wünschenswert. Die aktuelle Kompetenzerweiterung des Bundeskartellamtes an sich ist daher ein guter erster Schritt in die richtige Richtung und kann langfristig dafür sorgen, dass der Markt um die schwarzen Schafe bereinigt wird und die Menschen wieder Vertrauen in „dieses Internet“ finden. Jedoch müssen nun die Ärmel hochgekrempelt werden und den Worten echte Taten folgen.

Verbraucherschutzsektion (noch) ein zahnloser Tiger?!

Die zahlreichen Abmahnungen einzelner Händler verlieren jedoch noch nicht ihre Macht. Das Bundeskartellamt wird sich auch mit seiner neuen Verbraucherschutzabteilung an Unternehmen richten, die durch „eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können“. Aktuell sehen die Neuerungen noch keine eigenen Sanktionsmöglichkeiten durch das Kartellamt vor. Einzelne Befugnisse werden wohl erst nach der Bundestagswahl weiter verhandelt.

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