Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Online-Handel auf Marktplätzen wurde jetzt offiziell beschlossen. Zum 1. Januar 2019 soll die neue Regelung in Kraft treten.
Der vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges auf Online-Marktplätzen wurde nun offiziell vom Bundeskabinett beschlossen. Wie die Behörde mitteilte, sollen bereits ab Januar 2019 „alle Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verkäufer zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen.“ Zusätzlich können die Betreiber für eine nicht entrichtete Umsatzsteuer künftig haftbar gemacht werden. Der Vorschlag eines derartigen Gesetzentwurfs kam von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der den Beschluss auf Twitter mit folgenden Worten kommentierte:
Beitrag zu größerer #Steuergerechtigkeit: Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug im Online-Handel schützt steuerehrliche Unternehmen und sorgt für fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland. https://t.co/MzYMySwFmj pic.twitter.com/GL99ObL8xp
— BMF (@BMF_Bund) 1. August 2018
Händler, die zwar in Deutschland Waren verkaufen, hierzulande aber keine Umsatzsteuer abführen, sorgen dafür, das Deutschland eine große Menge an Steuereinnahmen entgeht. Durch die neue Regelung soll diesem Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel nun Einhalt geboten werden. Wie das Bundesfinanzministerium in seiner Meldung weiter schreibt, beinhaltet der Entwurf zwei entscheidende Kernelemente:
Bis Ende des Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, um ein Inkrafttreten zum 01. Januar 2019 möglich zu machen.