Regierung plant schnelles Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Veröffentlicht: 03.08.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 10.08.2018

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Abmahnindustrie viel Geld umsetzt. Die steigenden Zahlen sind nicht nur besorgniserregend, sondern bringen auch hohe Kosten für die betroffenen Händler mit sich. Die Regierung will dies ändern und der Freistaat Bayern hat dazu auch schon eine konkrete Idee.

Bundesregierung gegen Abmahnmissbrauch
© shirmanov aleksey/shutterstock.com

Zahl der Abmahnungen steigt immens

Wie die jährliche Abmahnstudie des Händlerbundes zeigt, steigt die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren immens an. Im Jahr 2017 sahen sich 44 Prozent der Händler mit mehr Abmahnungen konfrontiert. Dabei wird das Wettbewerbsrecht am häufigsten abgemahnt. Das überrascht wenig, denn hierunter fallen alle angeblichen Verfehlungen gegen Marktverhaltensregelungen. Dazu zählt nach Meinung einiger Abmahner und Gerichte sogar tatsächlich ein Verstoß gegen den Datenschutz. Der Anstieg der Anzahl, der Gründe und der Kosten hat auch die Regierung in letzter Zeit dazu bewogen, sich nun öfter mit der Verhinderung von Abmahnungen zu befassen. Jedoch war dies bisher nicht erfolgreich, wie die letzte Initiative im Rahmen der DSGVO zeigte.

Bundesregierung will schnell handeln

Um den immer weiter steigenden Abmahnungen und damit auch möglichen Abmahnmissbrauch entgegenzutreten, will die Regierung so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf gegen den Abmahnmissbrauch vorlegen. Zwar handelt es sich bei Abmahnungen nach Ansicht der Regierung um eine sinnvolles Instrument, um Ansprüche vorgerichtlich geltend zu machen, jedoch mehren sich die Anzeichen, dass eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird. Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion wie die praktische Umsetzung aussehen wird, etwa durch Änderung des UWG oder einer pauschalen Abmahngebühr, gab es jedoch in der Antwort der Regierung leider nur Auskunft darüber, dass Erkenntnisse noch nicht vorliegen und schnellstmöglich ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden soll. Doch nicht jedes Bundesland will so lange warten, wie der Freistaat Bayern zeigt.

Bayern hat schon einen Entwurf

Wie dringend der Wunsch nach einer Eindämmung der Abmahnindustrie ist, zeigt der Gesetzesentwurf des Freistaates Bayern. Dieser soll durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) das Datenschutzrecht generell und explizit aus dem UWG herausnehmen. In diesem Fall würde ausdrücklich in dem Gesetz stehen, dass es sich bei Vorschriften der DSGVO nicht um Marktverhaltensregeln handele. Somit würde Abmahnern in diesem Bereich durch die gesetzliche Schranke der Boden entzogen werden.

Doch es gibt eine Einschränkung der Einschränkung

Als Grund für die rasche Gesetzesvorlage nennt der Freistaat die nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit, ob jegliche Arten von Verstößen gegen Datenschutzrecht und daher auch die DSGVO abgemahnt werden können. Aber ganz ausschließen wollen sie die Abmahnungen doch nicht, denn in der Begründung wird aufgeführt, dass eine fehlerhafte Erfüllung von der DSGVO, wie etwas ein formeller Fehler, nicht abgemahnt werden kann. Fehlt die Datenschutzerklärung komplett oder hat sie inhaltliche Fehler, könnte man nach der Begründung sicher wieder streiten, ob eine Abmahnung hierbei nach wie vor möglich sein. Das selbst könnte wieder eine Unsicherheit schaffen, die dann gerade durch Abmahnern genutzt werden könnte und vermutlich würde.

Was bleibt ?

Wie hoch die Relevanz von Abmahnungen heutzutage ist, zeigt die Bereitschaft schnell handeln zu wollen. Wie dies gehen könnte, zeigt der Entwurf des Freistaates Bayern. Doch muss man an dieser Stelle festhalten, dass die “Abmahnwelle” wegen DSGVO-Verstößen bisher ausgeblieben ist. Und auch die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass zwar Willen vorhanden ist, aber auf die wirklich praktisch relevanten Fragen noch (gar) keine Antwort vorliegt. Der Gesetzesentwurf darf daher mit Spannung erwartet werden.

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