Barley legt Gesetzesentwurf vor: Bremse für Abmahnindustrie

Veröffentlicht: 12.09.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.09.2018

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Schluss mit Abmahnmissbrauch machen: In Zukunft sollen Abmahnungen deutlich unlukrativer werden. Den Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs legte die Politikerin gestern vor. Laut dem uns bekannten Referentenentwurf kann durch die Senkung missbräuchlicher Abmahnungen die Wirtschaft um mehrerere Hunderttausend Euro entlastet werden.

Person bedient 3D-Rechts-Symbole
© sdecoret - shutterstock


Eigentlich sollen Abmahnungen den fairen Wettbewerb stärken. In der Realität bringen sie aber viele Online-Händler ins Schwitzen: Oft reicht ein falsches Wort in den AGB aus, um von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden. Hinter den Mitbewerbern verbergen sich allerdings hin und wieder schwarze Schafe mit zweifelhaftem Mitbewerberstatus. Die kostenpflichtige Abmahnung wird oft von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung begleitet. Jeder noch so kleine Folgeverstoß des Händlers kostet Geld.

Bremse für Abmahnindustrie

Seit gestern liegt dem Bundestag der Entwurf der SPD-Politikerin und Bundesjustizministerin Katarina Barley vor. Durch den Entwurf sollen Einrichtungen, die mit Abmahnungen missbräuchlich den großen Reibach machen, die Geschäftsgrundlage entzogen werden. Über zwei Neuerungen dürften sich die Online-Händler besonders freuen:

Zum einen soll der Streitwert auf maximal 1000 Euro gedeckelt werden. Laut der Süddeutschen Zeitung liegt der Betrag in jedem fünften Abmahnfall bei mehr als 2000 Euro.

Zum anderen soll der fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden. Künftig soll das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das hat bereits in einem anderen Bereich, dem Urheberrecht (insbesondere bei illegalem Filesharing), Erfolg gezeigt: Seitdem § 104a Urheberrechtsgesetz den Gerichtsstand auf den Wohnsitz des Beklagten festlegt, ist es Abmahnern nicht mehr möglich, sich ein von vornherein wohlgesonnenes Gericht auszusuchen.

Über die weiteren Einzelheiten des Entwurfes berichteten wir bereits in der vergangenen Woche.

Jede Zehnte Abmahnung ist missbräuchlich

Aus der Händlerbund-Studie zu Abmahnungen ergab sich, dass fast jeder dritte Händler im Jahr 2017 von einer Abmahnung betroffen war. 2015 war es noch jeder fünfte. Wie die Süddeutsche Zeitung weiter berichtet, sollen rund 10 Prozent der Abmahnungen missbräuchlich sein.

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