Urheberrecht: Europaparlament stimmt für Uploadfilter

Veröffentlicht: 13.09.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 08.08.2022
EU-Parlament

Das Europaparlament hat mit großer Mehrheit für die Reform des EU-Urheberrechts gestimmt und damit auch für die umstrittenen Artikel zu Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern.

Im zweiten Anlauf hat es nun doch geklappt: Das Europaparlament hat am Mittwoch für eine Reform des EU-Urheberrechts gestimmt. Die Reform war notwendig, schließlich datieren die aktuellen Regeln aus dem Jahr 2001, doch über die Inhalte wurde monatelang gestritten. Bei der ersten Abstimmung wurde dem Entwurf von Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) eine Abfuhr erteilt, vor allem weil die Artikel zu Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern für viel Kritik sorgten. In leicht abgeschwächter Form wurden diese nun aber auch abgenickt. Der Weg für Trilog-Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission ist nun frei. In Stein gemeißelt sind die Regelungen noch nicht, am Ende muss das Parlament nochmals über den endgültigen Gesetzestext entscheiden.

Halbgare Ausnahmen

Die Vorbehalte aus der Netzgemeinde waren groß, der Proteststurm gegen die neuen Regelungen laut. Trotzdem stimmten am Mittwoch 438 Abgeordnete für die Reform und nur 226 dagegen, es gab 39 Enthaltungen. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und Artikel 13 (Uploadfilter). Verlage sollen künftig „fair und angemessen“ für die Nutzung ihrer Produkte vergütet werden. Ausnahmen bilden reine Verlinkungen, „die von individuellen Wörtern begleitet werden“. Außerdem bleibt die private und nicht-kommerzielle Nutzung ausgenommen. Der Gesetzestext ist aber noch unpräzise, fraglich bleibt etwa, wie bei Überschriften von Zeitungstexten bei einer Verlinkung vorgegangen wird. Die Details müssen nun geklärt werden. Das Leistungsschutzrecht soll fünf Jahre lang gelten und nicht rückwirkend anwendbar sein.

Uploadfilter werden künftig zwar nicht explizit vorgeschrieben, Portale wie Facebook und YouTube müssen aber trotzdem schon beim Upload prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Entsprechende Filter-Programme dürften dabei unumgänglich sein. Ausnahmen soll es für kleine Unternehmen und nicht-kommerzielle Anbieter, wie etwa Wikipedia geben. Die Online-Enzyklopädie befürchtet aber, dass die Ausnahme nicht für kommerziell nutzbaren Wikimedia Commons gelten wird, so Golem.

Zudem will das Europaparlament das Hostprovider-Privileg für „online content sharing service providers“ abschaffen. Für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer wären damit die Anbieter verantwortlich, die also Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen müssen. Denkt man an Memes, Gifs und Ähnliches, wird klar, wie realitätsfremd dieser Schritt ist bzw., was er für die Netzkultur bedeutet. Der Fall, dass Plattformen keine Lizenzvereinbarungen abschließen wollen, scheint Golem zufolge gar nicht vorgesehen.

Schwarzer Tag fürs Netz

Axel Voss nannte das Ergebnis am Mittwoch ein „gutes Zeichen für unsere Kreativindustrie“, so SpOn. Julia Reda, EU-Abgeordnete der Piratenpartei, sprach hingegen von einem herben Rückschlag für das freie und offene Internet“. Jochen G. Fuchs sieht in einem Kommentar für T3n das freie Netz „beerdigt“, spricht von einer „nicht abschätzbaren Katastrophe“ und sieht die Abstimmung als Ergebnis der „Klientel-Politik“ von Axel Voss. Bis voraussichtlich zum Frühjahr 2019, wenn es zur endgültigen Abstimmung über den finalen Gesetzestext kommt, können Gegner der Reform weiter mobil machen. Die Kritik ist so laut wie eh und je. Ob sie am Ende gehört wird, ist fraglich.

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