Gesetzesentwurf: Amazon und Co. sollen für Umsatzsteuerbetrüger haften

Veröffentlicht: 13.11.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.11.2018

Betreiber von Marktplätzen wie Ebay und Amazon sollen laut einem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundestages für die Umsatzsteuerausfälle ihrer Verkäufer in die Haftung genommen werden.

Klebezettel mit der Aufschrift
© enterlinedesign / shutterstock.com

Der Online-Handel wächst stetig und damit auch das Problem des Steuerbetruges: Laut Heise.de bezahlen vor allem Händler aus Fernost beim Verkauf ihrer Waren keine Umsatzsteuer. Dem Staat entgehen so jährlich mehrere hundert Millionen Euro.

Doch nicht nur das: Der Steuerbetrug schadet auch dem Wettbewerb. Die Wettbewerbsfähigkeit ehrlicher Unternehmen leidet unter der Steuerhinterziehung anderer Händler.

Wann müssen Marktplätze haften?

Um diesen Umsatzsteuerausfällen entgegen zu wirken, sieht der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundestages eine Haftung von Marktplatzbetreibern vor. Künftig sollen die Betreiber in die Haftung genommen werden dürfen, wenn die Verkäufer auf ihren Marktplätzen keine Umsatzsteuer abführen. Dies soll insbesondere dann der Fall sein, wenn sie Händler Waren auf ihren Marktplätzen anbieten lassen, obwohl diese hier steuerpflichtige Umsätze erzielen, aber steuerlich nicht registriert sind.

Amazon und Co. sollen Daten der Händler sammeln

Im Moment ist es so, dass die Händler selbst die Versteuerungspflicht trifft. Die Betreiber der Marktplätze haben damit nichts zu tun. Allerdings fällt es dem Finanzamt gerade bei Marktplätzen sehr schwer, die schwarzen Schafe auszumachen: Wie die Zeit berichtet, hat das Finanzamt mangels Adressen oft keinen Zugriff, wenn Verkäufer die Steuerpflicht umgehen.

Daher sollen Marktplätze künftig verpflichtet sein, umfassende Daten ihrer Händler bereit zu halten, so Heise.de. Zu den Daten gehören der Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

Das neue Gesetz sieht laut Heise.de aber auch eine Befreiung von der Haftung vor: Kommt der Marktplatzbetreiber gewissen Aufzeichnungspflichten nach oder schließt steuerunehrliche Händler aus, muss er nicht für die Umsatzsteuerausfälle zahlen.

Neues Gesetz: Auch Pflichten für Händler

Aber nicht nur Marktplatzbetreiber treffen neue Pflichten: Online-Händler sollen künftig bei den Finanzämtern einen Nachweis über ihre umsatzsteuerliche Registrierung beantragen. Es ist geplant, dass diese Prozedere über ein Abruf- und Übermittlungsverfahren ablaufen soll. Bis diese Technik steht soll das ganze aber erstmal in Papierform ablaufen.

Der Gesetzesentwurf ist einiger Kritik ausgesetzt. Vor allem der bürokratische Aufwand bezüglich des Nachweises über die umsatzsteuerliche Registrierung steht in der Kritik. Die FDP stört laut Heise.de besonders, dass diese Pflicht auch inländische Händler trifft.

Das kritisiert auch der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Volker Treier: Inländische Anbieter seien ohnehin erfasst und würden regelmäßig überprüft. Demnach schießt das Gesetz wohl etwas übers Ziel hinaus.

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