Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 15.12.2014

Veröffentlicht: 15.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.12.2014

Diese Situation kennt jeder: der bestellten Warenlieferung liegen neben einer Rechnung noch etliche Werbeflyer mit verlockenden Angeboten bei. Eine Kiste Wein soll man zu einem unsagbar günstigen Preis kaufen oder neue Visitenkarten bestellen… Aus rechtlicher Sicht scheint dies unbedenklich, da der Verbraucher dadurch kaum wirklich belästigt wird.

 Flyer inside

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Multi-Channel ist das Stichwort der Stunde. Auch Online-Händler können ins „reale“ Leben eintauchen und beispielsweise mit der herkömmlichen Verteilung von Flyern für ihre Online-Shops Werbung machen. Wollen Sie die Verteilung von Flyern zu Werbezwecken auf öffentlichen Plätzen nutzen, ist eine behördliche Genehmigung nötig. Vom Anbringen der Flyer hinter Scheibenwischern von parkenden PKW’s sollte jedoch unterlassen werden. Das OLG Düsseldorf hat die „Scheibenwischerwerbung“ als rechtswidrig erklärt (Beschluss vom 21.09.2010).

 

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