Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 23.12.2014

Veröffentlicht: 23.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.12.2014

Ansprüche und Forderungen können zeitlich nicht unbegrenzt geltend gemacht werden, da ihre Einforderung der Verjährung unterliegt. Zum Beispiel kann eine offene Forderung auf den Kaufpreis nicht unbegrenzt, sondern nur 3 Jahre eingefordert werden. Haben Sie noch ausstehende Beträge?

 

Briefkasten
Bildquelle: © THesIMPLIFY / Fotolia.com – © marilyn barbone / Fotolia.com – Briefkasten: Steve Cukrov via Shutterstock.com

Eine Hemmung der Verjährung (also ein kurzzeitiges Aussetzen) tritt beispielsweise durch die rechtzeitige Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids ein. Dieser kann noch bis zum 31. Dezember 2014 23:59 Uhr beim Amtsgericht eingehen, um die Verjährung der offenen Forderungen zu verhindern.

Hier kann es jedoch haarig werden, denn die Fristen sind knapp. Tipp: Bedienen Sie sich stattdessen lieber der erfahrenen Hilfe eines Inkasso-Dienstleisters oder einer Rechtsanwaltskanzlei, die Sie bei der Geltendmachung Ihrer offenen Forderungen unterstützen.

 

Vorschaubild: © THesIMPLIFY / Fotolia.com – © marilyn barbone / Fotolia.com

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