Umsatzsteuer, Verpackungen, Facebook-Fanpages

Diese rechtlichen Neuerungen warten 2019 auf Online-Händler

Veröffentlicht: 02.01.2019 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 03.01.2019
Justitia

Der Online-Handel hat ein aufregendes Jahr 2018 hinter sich. Auch im rechtlichen Bereich gab es einige wichtige Neuerungen für die Händler. Allen voran schlug die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hohe Wellen und dominierte das erste Halbjahr. Die DSGVO stellt auch jetzt noch Händler und Juristen vor offene Fragen – etwa, ob Verstöße gegen die EU-Grundverordnung abgemahnt werden können oder nicht.

Das neue Jahr könnte auf diese und weitere Fragen einige Antworten liefern. Daneben wird es allerdings eine Reihe von rechtlichen Neuerungen geben, die mehr oder weniger sicher auf die Online-Händler zukommen.

Neue Umsatzsteuergesetze

Bereits ab dem 1. Januar gilt die Marktplatzhaftung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland. Dadurch haften Marktplatz-Betreiber nun für Umsatzsteuerausfälle von ihren Händlern. Sie müssen dafür verschiedene Daten ihrer Verkäufer bereithalten, darunter die Steuernummer und Einzelheiten zu den getätigten Umsätzen. Hintergrund ist, dass dem Fiskus bislang bis zu eine Milliarden Euro an Steuern entgehen soll, vor allem durch Online-Händler aus Drittstaaten. Sollte ein Händler nun seine steuerliche Pflicht verletzen, kann die Finanzbehörde das dem Marktplatz mitteilen. Dieser muss dann haften, sofern er den entsprechenden Händler nicht sperrt.

Obwohl sich diese Änderung vor allem an ausländische Händler richtet, müssen auch deutsche gewerbliche Händler aktiv werden. Sie brauchen eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung vom Finanzamt nach § 22 f UStG. Diese muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Auch in der Schweiz hat sich etwas in Sachen Umsatzsteuergesetz getan: Hier wird ab dem 1. Januar eine Einfuhrsteuer auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von unter 5 CHF erhoben. Die Einfuhrsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz mit den Kleinsendungen unter 100.000 CHF bleibt. Liegt er höher, werden die Sendungen in der Schweiz steuerpflichtig.

Das Verpackungsgesetz ist da

Seit dem 1. Januar gilt zudem das neue Verpackungsgesetz, auf das sich Händler seit einigen Wochen vorbereitet haben. Das VerpackG löst die bisherige Verpackungsverordnung ab und bringt einige Änderungen bei den Definitionen von Verpackungen mit sich. Darüber hinaus wurde mit dem neuen Gesetz aber vor allem das Verpackungsregister LUCID eingeführt. Alle Gewerbetreibenden, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen sich zusätzlich zur Lizenzierung bei einem dualen System ihrer Wahl auch bei LUCID registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei und sollte dringend durchgeführt werden: Wer sich nicht registriert, riskiert ein Vertriebsverbot und ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

Wann kommt die E-Privacy-Verordnung?

Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten und diese präzisieren und thematisch erweitern. Sie zielt vor allem auf die Kommunikationswege ab, regelt also den Datenschutz bis zu der Stelle, an der die Daten beim Empfänger ankommen. Doch bislang ist noch nicht klar, wann genau die Verordnung in Kraft tritt. Bislang wird noch mit dem Jahr 2019 als Zeitraum gerechnet, vereinzelt ist aber auch schon das Jahr 2020 im Gespräch.

Facebook-Fanpages und Like-Button

Im Juni 2018 hat der EuGH entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages für den Datenschutz der Nutzer mitverantwortlich sind. Diese Verantwortung umzusetzen, ist für die Seitenbetreiber aber alles andere als trivial, da sie kaum die Mittel besitzen, um die Datenschutzvorgaben zu erfüllen. Facebook sieht sich unterdessen einem weiteren Gerichtsverfahren ausgesetzt, da die Verbraucherzentrale Sachsen den Konzern verklagt hat. Wie dieser Prozess ausgeht und ob die Fanpages dann für Seitenbetreiber rechtssicher betrieben werden können, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

Auch der Like-Button, der auf Webseiten eingebunden werden kann, steht derzeit auf der Kippe. Auch hier gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, mit denen sich ebenfalls der EuGH auseinandersetzt. Ende des vergangenen Jahres äußerte sich bereits der EuGH-Generalstaatsanwalt, dass Seitenbetreiber, die den Like-Button einbinden, für den Datenschutz mithaften. Ob sich das Gericht dieser Ansicht anschließen wird, bleibt abzuwarten. Auch dieses Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Und täglich grüßt die DSGVO

Die Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen ist noch immer nicht abschließend geklärt. Im vergangenen Jahr haben sich zwar schon einige Gerichte mit dieser Frage beschäftigt, doch die Urteile sind unterschiedlich ausgefallen. In diesem Jahr dürften höchstrichterliche Entscheidungen ein verlässlicheres Bild in dieser Frage bieten. Bis dahin sind Händler bei Umsetzungsproblemen zwar nicht vor Abmahnungen sicher, durch die unterschiedlichen Ansichten der Gerichte zur Abmahnbarkeit steigt allerdings auch für die Abmahner das Kostenrisiko.

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