Wird der „Gefällt mir“-Button bald verboten?

Bundeskartellamt will das akute Datensammeln von Facebook verbieten

Veröffentlicht: 14.01.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 14.01.2019
Facebook-Logo auf Smartphone

Daten, Daten, Daten – das Social Media-Portal Facebook stand in der Vergangenheit immer wieder im Kreuzfeuer, da es sensible Daten von Nutzern in umfangreichem Maße sammelt. Besonders kritisch wird dabei auch der Fakt beäugt, dass nicht nur Daten gesammelt werden, wenn User im Netzwerk selbst unterwegs sind, sondern auch dann, wenn sie auf externen Seiten surfen. Diese Datensammelwut will das Bundeskartellamt nun jedoch offenbar verbieten.

Im Blickpunkt stehen „Gefällt mir“-Buttons und sonstige Schnittstellen

Das Verbot soll sich dabei auf jene Datensammelprozesse erstrecken, die über die bekannten „Gefällt mir“-Buttons auf externen Websites vorgenommen werden. Denn nach Ansicht des Bundeskartellamtes würde Facebook durch eben dieses Sammeln auf fremden Seiten seine vorherrschende Marktmacht missbrauchen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit Verweis auf die Bild am Sonntag schreibt, soll ein entsprechender Beschluss „dem Konzern in den nächsten Wochen zugestellt werden“.

Doch nicht nur die „Gefällt mir“-Buttons rückt das Bundeskartellamt in den Blick: Auch generelle Schnittstellen von Facebook zu Drittanbietern, die es dem Konzern ermöglichen, umfangreich Daten über die Kunden zu erheben, stehen im Fokus. Als konkrete Beispiele externer Anbieter werden etwa der Kurznachrichtendienst Twitter oder auch Spiele-Apps genannt, über die Facebook Daten einsammelt. T3n ergänzt zudem, dass nicht zuletzt auch die Datenprozesse der Unternehmenstöchter WhatsApp und Instagram betroffen seien.

Facebook widerspricht der Kritik

Facebook selbst zeigt sich ob der drohenden Verbote durch das Bundeskartellamt eher kämpferisch: „Wie wir 2017 bereits öffentlich dargelegt haben, teilen wir die Ansichten des Kartellamts nicht und stimmen der Vermengung von Datenschutz- und Kartellrecht nicht zu“, zitiert die FAZ eine Sprecherin des Konzerns. Man werde die eigene Position „weiterhin verteidigen“.

Facebook bekommt aber auch auf anderer Ebene Probleme: Der EuGH-Generalanwalt Michael Bobek hatte kürzlich erklärt, dass Webseitenbetreiber, die den Like-Button des Netzwerks auf ihren Seiten einbinden, für den Datenschutz mithaften (wir berichteten). Gleichzeitig betonte Bobek, dass er keine Mitverantwortlichkeit des Seitenbetreibers für die komplette Verarbeitungskette von Facebook sehe. Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich derzeit mit dieser Frage. Ob sich der EuGH aber der Argumentation des Generalanwalts anschließen wird, bleibt abzuwarten – Das Urteil steht noch aus. 

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