Wer hat's erfunden?!

Hat Netto seinen Erfolgsslogan geklaut?

Veröffentlicht: 18.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.01.2019
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Der Slogan „Dann geh doch zu Netto” dürfte fast jedem bekannt sein: Erstmals tauchte der Slogan in dem Werbespot „Kaufmannsladen” im Jahr 2017 auf. Im Ohr geblieben ist er auf jeden fall und beschaffte der Discounter-Kette einen Hype.

Allerdings entspringt dieser Spruch wohl nicht den kreativen Köpfen von Netto – dies behauptet Verbraucherschutz.tv zufolge zumindest eine Mutter, deren Kind beim Spot mitgewirkt hat.

Spruch stand nicht im Drehbuch

Laut Verbraucherschutz.tv stand der Erfolgsspruch vorher nicht im Drehbuch. Die Idee zu dem Ausspruch kam einer Mutter am Set und überzeugte damit die Aufnahmeleitung, die den Text in den Spot einfließen ließ. Dass diese Entscheidung richtig war, ist nicht von der Hand zu weisen. Der Slogan wurde zum Erfolg und das erkannte natürlich auch die Mutter. Diese hat sich an einen spezialisierten Anwalt gewandt, berichtet Verbraucherschutz.tv weiter. Zunächst ging es ihr nur darum zu klären, in welchem Ausmaß der Slogan genutzt wird. Netto hingegen habe die kreative Frau lediglich auf den Rechtsweg verwiesen.

Anspruch auf Entschädigung?

Ist es tatsächlich so, dass die Mutter des Kindes den Spruch erfunden hat, so erscheint es wohl als unfair, dass sie im Ergebnis nichts davon hat. Juristisch betrachtet ist die Sache nicht ganz einfach. In Betracht käme hier ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach dem Urheberrechtsgesetz. Demnach hat der Urheber eines Werkes Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist nichts vereinbart, so muss die Vergütung angemessen sein. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Frau Urheber eines Werkes ist. Damit der Slogan als Werk eingestuft werden kann, muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem das Maß der Individualität und Originalität. Ob die Mutter den Rechtsweg tatsächlich beschreiten wird, bleibt abzuwarten.

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