EU-Verordnung ausgelaufen

Energielabel-Pflicht für Staubsauger ungültig (Update)

Veröffentlicht: 28.01.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 28.01.2019
Staubsauger auf Teppichboden

Energielabel finden sich überall auf den Elektrogeräten im Handel. Sie sorgen dafür, dass sich die Käufer über die Leistung und den Energieverbrauch von Geräten informieren können und helfen dabei, die eigenen Energiekosten merklich zu senken. Nachdem der maximale Energieverbrauch im Jahr 2017 auf maximal 900 Watt gesenkt wurde – zuvor waren es noch 1600 Watt – gelten für die Kennzeichnung vorerst nun mehr oder weniger neue Regeln.

Das allseits bekannte Energielabel müssen Staubsauger nun nicht mehr tragen. Dahinter steckt aber kein neues Gesetz und auch keine Gesetzesänderung, sondern der Grund ist ein ganz anderer: Die EU-Kommission versäumte es, ein Rechtsmittel gegen ein Urteil (AZ.: T-544/13) des Gerichts der Europäischen Union (EuG) einzulegen. Wie die Süddeutsche Zeitung informiert, seien dadurch die entsprechenden europäischen Vorgaben zum Energielabel für Staubsauger ausgelaufen.

EU-Kommission versäumte Rechtsmittelfrist

Im Urteil ging es um das Verfahren, mit dem die Staubsauger auf ihre Energieeffizienz hin getestet werden. Ursprünglich fanden diese Tests an Staubsaugern mit leeren Staubbehältern statt; die Richter befanden jedoch, dass dieses Vorgehen der Realität nicht so nahe kommt, wie es unter Testbedingungen möglich wäre und Verbraucher insofern auch keine verlässliche Information über die Alltagsnutzung liefern könne, denn: Die Haushaltsgeräte verbrauchen bei vollem Beutel unter Umständen mehr Energie.

Im Anschluss an das Urteil hatte die EU-Kommission etwa zwei Monate Zeit um ein Rechtsmittel einzulegen, entschied sich laut SZ allerdings wohl dagegen. Die Regelungen zum Energielabel für Staubsauger liefen dann letzten Freitag aus. Derzeit prüfe man, wie nun weiter verfahren werden – gerade würden die Anforderungen an die Energieeffizienz anderer Haushaltsgeräte ohnehin überarbeitet werden, wie eine Sprecherin nach SZ-Informationen mitteilte. Bis neue Vorgaben aufgestellt werden, kann jedoch noch eine Weile ins Land gehen.

Neue Energielabel kommen für viele Geräte

Heute reicht das Energielabel von A+++ (sehr effizient) bis G (wenig effizient). Geräte wie etwa Waschmaschinen erreichen jedoch bereits deutliche bessere Werte, die durch die aktuelle Skalierung kaum mehr wiedergegeben werden können. Die neuen Label, die ab Herbst dieses Jahres vorgestellt und voraussichtlich ab 2021 eingeführt werden sollen, ordnen die Dinge daher neu. Erhalten bleiben sollen die Effizienzklassen A bis G, die zu erreichenden Werte werden aber angepasst. Wie der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) mitteilt, werden die besten beiden Klassen A und B insofern zunächst frei bleiben, zum jetzigen Zeitpunkt maximal-effiziente Geschirrspüler könnten sich dann beispielsweise lediglich in Klasse „C“ wiederfinden.

Update: Kann das Energielabel freiwillig genutzt werden?

Einige Online-Händler bewegt die berechtigte Frage, ob sie das Energielabel nun freiwillig weiterführen dürfen, zum Beispiel, weil es sich schlichtweg bereits an der Produktverpackung befindet. 
Dass eine derartige Verordnung ausläuft, ist ein neuartiger Fall: Offizielle Hinweise zum Vorgehen gibt es seitens der EU insofern leider auch noch nicht. Nicht ausgeschlossen werden kann aber, dass die „alten“ Energielabel Irreführungen beim Verbraucher hervorrufen: Das oben genannte Urteil besagt schließlich, dass die Berechnungsmethode der Energieeffizienz auf die bisherige Art nicht richtig sei. Angesichts dieser Irreführung sollte vorerst vom Verwenden des Energielabels im Bezug auf Staubsauger Abstand genommen werden, etwaige Kennzeichnungen sollten gelöscht oder unkenntlich gemacht werden, soweit dies zumutbar ist. Abmahnungen können andernfalls möglich sein.

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