Verstöße gegen Kartellrecht?

Österreich: Wettbewerbshüter starten Ermittlungen gegen Amazon (Update)

Veröffentlicht: 14.02.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 15.02.2019
Trauriges Amazon-Paket

Amazon droht in Österreich juristischer Ärger: Die dortige Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Online-Riesen eröffnet. Amazon wird nach Informationen von Reuters im Rahmen des Verfahrens vorgeworfen, sowohl gegen das österreichische als auch gegen das europäische Kartellrecht verstoßen zu haben. Im Einzelnen ist bei den Vorwürfen von unfairen Geschäftspraktiken und Verhaltensweisen die Rede, unter denen österreichische Händler leiden.

Beschwerde gegen Amazon war bereits 2018 eingereicht worden

Das Verfahren gegen Amazon ist das Resultat einer Beschwerde, die der Handelsverband im Interesse von Händlern Ende 2018 bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht hatte (wir berichteten). In den vergangenen Wochen habe die Behörde entsprechend geprüft, ob die Beschwerde berechtigt sei und ob Amazon seine Marktmacht tatsächlich in wettbewerbswidriger Art missbrauche.

Dabei haben die Wettbewerbshüter nach eigenen Aussagen eine erste Analyse des Sachverhaltes angestellt und mit der Europäischen Kommission sowie dem deutschen Bundeskartellamt gesprochen. Diese erste Prüfung hat nun offenbar ergeben, dass es durchaus Anhaltspunkte für wettbewerbswidriges Verhalten gebe und eine umfassende Ermittlung notwendig sei.

Kontensperrungen, Preise & Co. – Diese Punkte werden geprüft

Unter anderem wolle man jene Konditionen untersuchen, mit denen Amazon seine Marktplatzhändler bindet. „Es besteht unter anderem der Verdacht, dass Amazon andere Händler auf seinem Marktplatz benachteiligt und dadurch versucht, seine eigenen Angebote zu bevorzugen“, schreibt Bundeswettbewerbsbehörde  auf ihrer Website. Zudem will die Behörde einer „größeren Anzahl an Beschwerden österreichischer Händler“ nachgehen und dabei folgende Verhaltensweisen von Amazon näher in den Blick rücken, die bemängelt wurden:

  • unbegründete Sperrung von Händlerkonten,
  • Verpflichtung für Händler, die Einkaufspreise zu offenbaren,
  • Hinzufügen unrichtiger Lieferangaben durch Amazon bei Händlerangeboten,
  • Unbegründeter Einbruch von Produktrankings der Händler,
  • sowie Gerichtsstandklauseln, die es schwieriger machen, zu klagen

„Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch global agierende Unternehmen müssen sich an die österreichischen Gesetze halten. Die BWB wird vertieft prüfen. Es kann dazu kommen, dass bestimmte Vertragsklauseln durch Auflagen angepasst werden oder die BWB einen Antrag an das Kartellgericht auf Verhängung einer Geldbuße bzw. einen Abstellungsantrag stellt. Zunächst müssen die Ergebnisse der Ermittlungen abgewartet werden.“, kommentiert Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde.

Update: Amazon nimmt Stellung

Amazon hat der Redaktion von OnlinehändlerNews ein Statement zu den aktuellen Ermittlungen in Österreich zukommen lassen. Über eine Unternehmenssprecherin ließ der Konzern verlauten:

„Bitte haben Sie Verständnis, dass wir laufende Verfahren nicht kommentieren. Wir werden jedoch vollumfänglich mit dem BWB kooperieren und weiterhin daran arbeiten, kleine und mittlere Unternehmen in ihrem Wachstum zu unterstützen.“

Kommentare  

#3 Batou 2019-02-15 10:07
Einen Schei... wird Amazon tun. Es ist sowas von lächerlich, wie unser Kartellamt in Deutschland die Sache handhabt. Die müssten doch einmal nur das Seller Forum (bei Amazon selbst) lesen. Aber da wird einer nach dem anderen Kaputt gemacht. Amazon hat Artikel dem Kunden im wert von über 200 Euro erstattet und uns aber berechnet. Möglichkeit dagegen vor zu gehen - keine! Wenn wir uns zu stark bei Amazon beschweren, wird unser Konto gesperrt. Amazon gewinnt immer.
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#2 Hans Platz 2019-02-15 09:52
Es gäbe noch so viel weiter Punkte, man hinzufügen könnte
Wann starten die deutschen Behörden mal ein Ermittlungsverf ahren ?
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#1 Berndt 2019-02-15 08:48
Wenn noch Jemand glaubt, Amazon behandele seine Marketplace Händler fair, der hat noch nicht auf Amazon verkauft.
A-Z Garantieanträge , bei denen die Kunden von Amazon das Geld zugesprochen bekommen und der Kunde auch noch den Artikel behält, egal was er gekostet hat oder der Anspruch gerechtfertigt war.
Hat Amazon einen Artikel nicht auf Lager, wird er angeboten mit "in kürze lieferbar", das steht auch manchmal mehrere Wochen und der Händler der den Artikel am Lager hat kann ihn nicht verkaufen, da Amazon natürlich auch entsprechen niedrige Preise bei seinem "in kürze lieferbar" hinterlegt.Die Liste der Tücken ist beliebig lang und es wird Zeit, dass sich Jemand ernsthaft mit diesem Problem beschäftigt.
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