Kundenservice

Sky wegen unseriöser Hotline-Masche abgemahnt

Veröffentlicht: 20.02.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 20.02.2019
Sky Sender

Gerade großen Unternehmen, die ihre Leistungen beruhend auf einem Abo-Prinzip anbieten, ist viel an dem Erhalt ihres Kundenstammes gelegen – wer kennt etwa nicht die guten Angebote, welche man nach der Kündigung beim Internet- oder Handyvertragsanbieter erhält? Wie golem berichtet, handhabt es auch der Pay-TV-Anbieter Sky auf diese Weise. Soweit ist dies also nichts Ungewöhnliches, doch der Medienkonzern fällt gerade durch etwas anderes auf. Wieder steht  Sky wegen seiner Preispolitik im Hinblick auf seine Kundenservice-Hotline in der Kritik. Nachdem Sky im letzten Jahr einen Prozess vor dem Landgericht München I verlor, in dem es um die Kosten von 20 Cent für einen Anruf bei der Hotline des Medienkonzerns ging, ist er Verbraucherschützern nun wegen versteckter Kosten aufgefallen.

Statt gebührenfreier wird kostenpflichtige Sonderrufnummer angeboten

Laut der Verbraucherzentrale Bayern gehe es dabei um ganz bestimmte Sachverhalte. Kunden, welche ihr Abonnement dort gekündigt haben, erhalten demzufolge Schreiben von Sky. Diese würden dazu auffordern, das Unternehmen wegen der Klärung von Einzelheiten zum jeweiligen Vertrag telefonisch zu kontaktieren. In der Post sei dazu eine gebührenfreie 0800-Hotline angegeben. Wenn Kunden dieser Bitte dann aber nachkommen und das Unternehmen unter der angegebenen Nummer anrufen, würden eine Bandansage auf eine 01806-Nummer verweisen, da sich die Telefonnummer geändert habe.

Verbraucherzentrale hält Vorgehen für rechtswidrig

Dabei handelt es sich wiederum um eine kostenpflichtige Sonderrufnummer, 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz werden hier fällig und bei einem Anruf aus dem Mobilfunknetz können es bereits 60 Cent sein.

„Wir halten das Vorgehen für rechtswidrig“, kommentiert Tatjana Helm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Sky erwecke damit bei seinen Kunden den Eindruck, diese könnten das Unternehmen mittels einer kostenfreien Telefonnummer erreichen. Deshalb hat die Verbraucherzentrale das Unternehmen nun abgemahnt.

Doch nicht jeder Kunde erhalte diesen Verweis. „Diese Masche scheint ganz speziell Anrufer zu betreffen, die bei Sky als Kundenkontakt hinterlegt sind“, erklärt Tatjana Helm weiter. Könne die anrufende Nummer also keinem Kunden zugeordnet werden, gäbe es auch keinen Hinweis auf die teure 01806-Rufnummer.

Sky bereits im letzten Jahr verurteilt

Zuletzt berichteten wir im Oktober 2018 über Sky. Das Landgericht München I musste sich zu diesem Zeitpunkt schon einmal mit den Kosten für die Kundenservice-Hotline des Medienkonzerns auseinandersetzen (AZ.: 37 O 15341/17) – mit dem Ergebnis, dass die Kosten von 20 Cent je Anruf als zu hoch beurteilt wurden. Sky hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, Neuigkeiten gibt es hier jedoch noch keine.

Nach der aktuellen Rechtslage müssen sich die Kosten für eine Hotline, die Verbrauchern für Angelegenheiten bei bestehenden Verträgen angeboten werden, an den Kosten für ein reguläres Telefonat orientieren. Da der Markt gegenwärtig vor allem durch Flatrate-Angebote im Festnetzbereich geprägt ist, soll ein Hotline-Anruf für Verbraucher daher kostenlos sein.

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