Markenrechtsstreit mit norwegischer Partei

Apple verteidigt erneut seine Rechte am Apfel

Veröffentlicht: 07.03.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.03.2019
weißes Apple-Logo vor pink-lila Hintergrund.

Dass Apple sein Logo, den angebissenen Apfel, erbittert verteidigt, dürfte allgemein bekannt sein. Nun legte Apple in Norwegen gegen die Markenanmeldung einer Partei (Fremskrittspartiet, kurz Frp) Beschwerde ein. Der Grund hierfür ist, dass die Partei als Logo einen roten Apfel nutzt. Besonders pikant an der Sache ist laut Heise, dass die Partei dieses Logo nicht etwa erst seit gestern, sondern seit 30 Jahren nutzt.

30 jährige Nutzung

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Das Logo der Partei hat ehrlicherweise nicht viel mit dem Logo von Apple gemein: Zum einen ist er vollständig, zudem auch noch rot, hat einen Stiel und ist mit einem stilisierten weißen „F” beschriftet. Nach 30-jähriger Nutzung wollte sich die Partei das Logo im September vergangenen Jahres markenrechtlich schützen lassen. Nach dieser Anmeldung haben anderer Unternehmen zwei Monate Zeit, Beschwerde einzulegen.

Das tat Apple auch, so Heise weiter. Es bestünde bei dem Logo nämlich Verwechselungsgefahr. Dieses könne mit verschiedenen anderen Logo-Varianten von Apple verwechselt werden, wie etwa dem von Apple Music oder Apple Pay.

Ziel: Konfliktvermeiung

Die Partei möchte indes einen handfesten Markenrechtsstreit vermeiden: So wurde das Design leicht verändert. Außerdem wurde der Antrag bezüglich der Markenklassen verändert: Zuvor hatte die Fpr die Marke für politische Aktivitäten und Bildungsarbeit zu nutzen. Nun wolle man auch Kleidung, Kleingegenstände und politische Kampagnen abdecken. Insgesamt wurde der Antrag auf Markenschutz in zehn neuen Klassen beantragt.

Streitlustiges Apple

Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Apple mit Firmen, die ebenfalls einen Apfel als Logo verwenden, alles andere als zimperlich umgeht. Ein Streit sticht dabei aufgrund der medialen Aufmerksamkeit besonders hervor: Eine Bonnerin betrieb ein Familiencafé namens „Apfelkind”. Apple sah hierin einen Verstoß gegen die Wort-Bild-Marke. Schlussendlich unterlag Apple laut der Süddeutschen allerdings 2013 vor Gericht.

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