Rechtsradar

Neues Urteil: Alkohol im Online-Handel

Veröffentlicht: 15.03.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 01.04.2019
Alkohol verboten Zeichen

Wie der Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol über das Internet gewährleistet werden soll, darüber herrschte bislang nicht unbedingt Klarheit. Im Jugendschutzgesetz gibt es grundsätzliche Vorschriften zu diesem Thema. Uneinig war man sich aber darüber, ob diese auch bei der Abgabe von Alkohol im Wege des Fernabsatzes gelten sollten. Ein klarstellendes Urteil erfolgte nun durch das Landgericht Bochum (AZ.: 13 O 1/19), Kläger war nach eigenen Angaben Online-Händler von Floerke. Demnach müsse auch bei diesem Verkaufsweg sichergestellt sein, dass die Alkoholika nicht an Kinder und Jugendliche unter der gesetzlichen Altersgrenze abgegeben werden.

Einfache Banner im Shop oder Sticker auf den Paketen, die das Alter betreffen, reichen jedoch dazu nicht aus, wie das Gericht feststellt. Online-Händler müssten vielmehr wirklich geeignete Maßnahmen ergreifen, und das Alter sowohl bei der Bestellung im Shop als auch bei der Auslieferung, bzw. Aushändigung an den Empfänger überprüfen. Mehr dazu.

Weitere Neuigkeiten 

Vernetzte Geräte bekommen Gütesiegel

Das EU-Parlament hat sich über den Cybersecurity-Act geeinigt. Ziel ist es, Verbraucher umfangreicher als bisher vor den Gefahren vernetzter Geräte zu schützen. Eine Rolle spielt dabei auch das Gütesiegel, das diese Geräte jetzt erhalten können. Kritisiert wird allerdings, dass es sich bei diesem Siegel nicht um eine verpflichtende Maßnahme handelt, Unternehmen könnten ihre Geräte außerdem selbst testen und damit selbst zertifizieren.

Der Rahmen der Zertifizierung soll durch ENISA bestimmt werden, der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit. Diese soll nun auch mit weiteren Mitteln ausgestattet werden.

Relevant sind vernetzte Geräte zur Zeit besonders auch wegen der Huawei-Debatte: Der Hersteller war im Zuge des 5G-Netz-Ausbaus in Kritik geraten. Einige Kritiker befürchten, dass es mit der Verwendung von Geräten aus Drittstaaten zu Sicherheitsproblemen kommen könnte, weil diese möglicherweise empfindliche Daten erfassen und an andere Staaten übermitteln. Mehr dazu.

EU-weite Änderungen bei Umsatzsteuer

Viele Onliner-Händler setzen sich gerade mit der neuen Marktplatzhaftung auseinander. In nicht allzu ferner Zukunft wird es in diesem Bereich jedoch erneut zu Umstellungen kommen: Die EU-Finanzminister haben sich heute über eine EU-weite Reform der Vorgaben zur Umsatzsteuer geeinigt. Entsprechende Maßnahmen sind schon seit mehreren Jahren geplant, nun wird es voraussichtlich 2021 zur Umsetzung mehrerer Änderungen kommen.

Marktplätze sollen, ähnlich wie es bereits jetzt in Deutschland passiert, einige Aufzeichnungspflichten erfüllen müssen, und zumindest in manchen Fällen die Steuer außerdem selbst für den Händler abführen. Zudem soll es in der EU für alle Händler von Waren eine zentrale Anlaufstelle zur Verwaltung der Umsatzsteuer geben. Mehr dazu.

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