Streit um Änderung der Preise und Maße

Kartellbeschwerde gegen Deutsche Post eingelegt

Veröffentlicht: 18.06.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Eingepacktes Buch: Fertig zum Versand

In weniger als zwei Wochen, genauer gesagt am 1. Juli 2019, steht die nächste Preisänderung bei der Deutschen Post an. Lange hatte das Logistikunternehmen darauf hingearbeitet, die geplante Erhöhung auch bei der Bundesnetzagentur durchzubringen.  In der Branche hatte das Vorhaben bereits für große Schlagzeilen gesorgt, da es sich um die größte Portoerhöhung in der Geschichte der Post handeln soll.

Wie wir bereits auf dem Logistik Watchblog berichteten, betrifft die Preisänderung allerdings nicht nur Standardbriefe – die von 70 auf 80 Cent steigen werden – und andere nationale sowie internationale Briefprodukte, sondern ganz konkret auch Büchersendungen. Und genau damit kann sich der Börsenverein nicht anfreunden und hat nun rechtliche Schritte eingeleitet.

Deutsche Post soll ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen

Mit einer Beschwerden beim Bundeskartellamt will der Börsenverein gegen die Preisänderungen bei Büchersendungen vorgehen. Nach Angaben von Buchreport wird der Deutschen Post in diesem Zuge vorgeworfen, „mit seinen erheblichen Preiserhöhungen seine marktbeherrschende Stellung beim Versand von Büchern“ zu missbrauchen. Besonders kritisch sei auch, dass die Preise für Büchersendungen erst im vergangenen Jahr von der Deutschen Post angehoben worden waren.

Doch nicht nur die noch einmal steigenden Kosten stehen im Zentrum der Kritik. Daneben werden im Rahmen der Änderungen auch die Maße für Büchersendung verringert. „Der Börsenverein schätzt, dass dadurch rund ein Drittel der bisher verschickten Bücher nicht mehr als Büchersendung gelten können und Buchhändler und Verlage gezwungen sein werden, auf die teureren Produkte aus der Paketsparte umzusteigen“, schreibt Buchreport weiter.

Änderungen seien für kleinere Anbieter verheerend

Der Verband mahnt im Rahmen der Kartellbeschwerde, dass die „enorme Portoerhöhung und Quasi-Abschaffung der Büchersendung” lediglich von großen Anbietern und Konzernen getragen werden könne. Großen Kunden wie etwa Amazon gewähre die Deutsche Post spürbar bessere Konditionen, wodurch zugleich auch kleinere Buchhandlungen und Verlage diskriminiert würden.

„Die Deutsche Post gefährdet mit ihren deutlich verschlechterten Konditionen für Büchersendungen die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelgroßen Buchhandlungen und Verlage und damit unmittelbar die Vielfalt des Buchmarktes“, wird Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins zitiert. Das Bundeskartellamt sei daher aufgefordert, die geplanten Preiserhöhungen und Änderungen der Konditionen zu untersuchen und dabei eben auch alle Marktteilnehmer und eine faire Marktsituation im Auge zu behalten.

Kommentare  

#6 Redaktion 2019-06-20 11:19
Hallo Cemil Yildiz,

danke für den Hinweis, wir meinten natürlich 2019. Wir haben es entsprechend angepasst.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#5 Michael Heller 2019-06-19 10:33
Für mich eine Unverschämtheit ! Es ist gar noch nicht lange her, da wurde das Porto für Warensendung kompakt von 0,90 auf 1,30 erhöht, künftig soll ich 1,90 oder gar 2,20, wenn dicker als 5cm !
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#4 Cemil Yildiz 2019-06-18 09:10
meinten Sie 01.07.2017 oder 01.07.2019?
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#3 Grit 2019-06-18 08:54
Sehe ich auch so. Warensendungen werden zu Bücher und Warensendungen und dürfen nur noch 5 cm hoch sein statt 15 cm. Dann muss man als Kleinunternehme r auf die wesentlich teureren Päckchen oder Pakete zurückgreifen, was eine viel höhere wenn auch versteckte Preissteigerung ist. Großunternehmen juckt das nicht, da sie viel bessere Konditionen bekommen!
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#2 Tino Klotzsch 2019-06-18 08:38
Die Deutsche Post hat eh schon die vergleichbar höchsten Preise bei allen Sendungsarten. Bedenkt man ja noch die Steuerfreiheit welche die Post/ DHL genießen. Andere Unternehmen haben in Ihren Preisen 19% Umsatzsteuer.
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#1 Ingo Scharp 2019-06-18 08:32
Preiserhöhung hin oder her, solange der Gesetzgeber seinen Konzern noch Wettbewerbsvort eile verschafft, sind wir von einen "offenen Markt" noch weit entfernt.
City-Post kann unter diesen Umständen zum Beispiel nie richtig Durchstarten.
Auch GLS mit seinen Small Business Produkt bleibt für den Großteil der kleinen und Mittelgroßen Unternehmen verschlossen.
Die einseitige Deckelung (Umsatzsteuerbe freiung nach § 4 UStG A) gilt nach wie vor nur für die Deutsche Post und bringt massive Wettbewerbsverz errungen. Warer Wettbewerb sieht anders aus.
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