Der Sommer ist da

Wahrheit oder Mythos: Hitzefrei im Büro

Veröffentlicht: 27.06.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 27.06.2023
Frau mit Ventilator in einem heißen Büro

Die Temperaturen steigen in weiten Teilen Deutschlands gerade auf abenteuerliche Werte – nicht nur draußen im Freien, sondern auch in den Büros und Arbeitsstätten. Je nach Einzelfall kann die Arbeit mit rauchenden Köpfen sehr mühselig werden, Konzentrations- und Leistungsfähigkeit sinken und auch für den Körper sind hohe Temperaturen mitunter eine Belastung. Nicht ohne Grund stellt sich insbesondere vielen Arbeitnehmern die Frage, was sie aus rechtlicher Sicht erdulden müssen. Immer wieder taucht dabei auch das Stichwort „Hitzefrei“ auf. Doch gibt es das tatsächlich? 

Eines ist klar: Der Arbeitgeber muss bei bestimmten Temperaturen Maßnahmen ergreifen, damit die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Relevant sind als Schwellenwerte dabei die Lufttemperaturen in Höhe von 26, 30 und 35 Grad Celsius – dabei handelt es sich im Gegenzug zur Raumtemperatur um die Wärme, die tatsächlich vorherrscht, und nicht um die empfundene Temperatur. An diese Werte knüpfen die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ an und beziehen sich dabei grundsätzlich auf die Raumtemperatur in Arbeits- und Sozialräumen. Ausgenommen von den Regelungen sind Arbeitsstätten, an die aus betriebstechnischen Gründen besondere Anforderungen gestellt werden, etwa bei der Arbeit am Hochofen oder in Kühlräumen. Wie die Temperatur gemessen wird, dafür gibt es spezielle Vorschriften – ein einfaches, beliebig positioniertes Thermometer reicht im Zweifelsfall nicht aus. 

Maßnahmen: Über 26 Grad ein „Kann“, über 30 Grad ein „Muss“

Grundsätzlich soll die Lufttemperatur dabei 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Wohlgemerkt handelt es sich dabei aber um eine „Soll-Vorschrift“, eine Handlungspflicht ergibt sich für den Arbeitgeber daraus noch nicht, er „soll“ lediglich abhelfende Maßnahmen ergreifen, wenn auch die Außentemperatur 26 Grad Celsius übersteigt. Dazu kann etwa die Bereitstellung geeigneter Getränke wie Wasser zählen, die Lockerung der Bekleidungsregelungen, eine vorübergehende Gleitzeit oder die Lüftung in den frühen Morgenstunden, sowie eine insgesamt effektive Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftungseinrichtungen. Übermäßige Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden, auch bei Außentemperaturen unter 26 Grad Celsius. Keine der Maßnahmen ist hier aber an und für sich verpflichtend, allerdings müssen individuelle Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Mitarbeiter (Schwangere, Erkrankte etc.)  berücksichtigt werden.

Solche geeignete Maßnahmen müssen aber dann getroffen werden, wenn die Lufttemperatur im Raum 30 Grad Celsius überschreitet – Hitzefrei gibt es hier allerdings noch nicht zwingend. 

Über 35 Grad: Hitzefrei – theoretisch

Anders kann es aussehen, sobald die Lufttemperatur im jeweiligen Raum 35 Grad Celsius überschreitet: Ohne technische oder organisatorische Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier (die absolute Luftfeuchtigkeit darf hierdurch nicht erhöht werden), Entwärmungsphasen oder ohne persönliche Schutzausrüstungen wie Hitzeschutzkleidung ist der Raum dann nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. 

Hitzefrei muss dies aber nicht zwingend und generell bedeuten: Zwar darf im entsprechenden Raum die Arbeit dann verweigert werden. Der Arbeitgeber darf aber durchaus einen angemessenen Arbeitsplatz zuweisen, was auch das Homeoffice sein kann oder ein kühlerer Raum im Betrieb. Grundsätzlich sollte hier auch eine Absprache mit dem Arbeitgeber stattfinden – einfach den Heimweg antreten oder in die nächste Eisdiele ziehen, das ist keine gute Idee. Auch ist die Arbeit im Raum wieder aufzunehmen, wenn es die Temperatur entsprechend der Vorgaben zulässt und keine andere Anweisung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.

Ein generelles Hitzefrei gibt es also aus rechtlicher Sicht nicht. Ein Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber ist empfehlenswert, die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter ist schließlich auch in dessen Interesse.

(Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht am 20.07.2022)

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Kommentare  

#1 Olaf 2023-06-28 15:04
Da stellt man dann Klimageräte auf... gut fürs Klimaziel. VERPFLICHTET ist der Arbeitgeber, natürlich. Der hat auch langeweile, insbesondere als selbständiger.
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