Rechtsradar

Irreführende Werbung mit Gesamtbewertung

Veröffentlicht: 28.06.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 28.06.2019
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Kundenbewertungen tauchen in letzter Zeit vermehrt auch in einem juristischen Kontext auf. Oft geht es dabei um die einfache Tatsache, dass es sich bei ihnen um Werbung für den Verwender handelt und sie, wenn sie auf einer Gegenleistung beruhen, entsprechend als Werbung bzw. Anzeige gekennzeichnet werden müssen. 

Ihnen wird ein gewisser objektiver Charakter zugeschrieben, viele Kunden legen einiges an Wert auf sie. Dass „beeinflusste“ Bewertungen problematisch werden können, wenn sie in eine Gesamtbewertung oder -note einfließen, zeigt ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Ein Händler hatte hier ein Gewinnspiel in den sozialen Medien veranstaltet. Für eine Bewertung seiner Seite auf der entsprechenden Plattform versprach er, dass sich die Gewinnchance dementsprechend um ein Los erhöhe. Es kam zu Bewertungen, die auch ausdrücklich auf das Gewinnspiel Bezug nahmen. Diese flossen wiederum in die Gesamtnote einer Bewertungsplattform ein. Und hier liegt das Problem: Damit würde, so das Gericht, zu Unrecht ein Anschein von Objektivität erzeugt. Verbraucher würden damit in die Irre geführt werden. Mehr. 

Weitere Neuigkeiten

Mehr Datenschutzkontrollen in Thüringen 

Die DSGVO gilt seit knapp über einem Jahr, trotzdem gibt es noch ungeklärte Punkte, etwa die Abmahnfähigkeit. Weil der Datenschutz aber insgesamt ein wichtiges Thema ist, will man Versäumnisse in der Umsetzung nun in Thüringen stärker kontrollieren. Entsprechende Kontrollen sollen, so der Datenschutzbeauftragte Thüringens, auch unangekündigt stattfinden und insbesondere auch Unternehmen betreffen. Notfalls könne, und würde, auch auf polizeiliche Zwangsmittel zurückgegriffen werden. Was er weiter feststellt, ist der hohe Beratungsbedarf, der seit dem Inkrafttreten der Verordnung besteht. Auch seien einige Bußgeldbescheide in Vorbereitung, die Kosten würden dabei zwischen 100 und 5.000 Euro angesiedelt sein. Mehr. 

Neue Energielabel in 2021, Datenbank schon jetzt

Elektronische Geräte werden immer energieeffizienter, was nicht nur gut für die Umwelt ist, sondern auch für die Geldbörsen ihrer Besitzer. Um das Bewusstsein für den Energieverbrauch zu stärken, hatte man einst auf europäischer Ebene die Energielabel und damit die Energieeffizienzklassen eingeführt. 2021 wird es neue Label geben, die einen größeren Informationsumfang aufweisen werden. Dabei sein soll etwa ein QR-Code, womit mehr abgerufen werden kann, als auf das kleine genormte Etikett passt. Um diese Zusatzinformationen bereitstellen zu können, startete bereits dieses Jahr eine europäische Datenbank, in welche Lieferanten von Geräten, die mit einem solchen Label gekennzeichnet werden müssen, die jeweiligen Daten eintragen müssen. Darüber hinaus wird es auch Änderungen bei den Energieeffizenzklassen geben. A+, A++ und A+++, die heute für die effizientesten Geräte stehen, wird es dann nicht mehr geben. Mehr.

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