„Ich bin dann mal weg"

Wenn der Online-Shop Urlaub macht

Veröffentlicht: 05.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.07.2023
Flip-flops am Strand

Wer allein ein Unternehmen betreibt, steht jedes Jahr vor der gleichen Frage: Was mit dem Shop machen, während man sich die Sonne auf den Bauch scheinen lässt? Markplätze bieten für solche Fälle an, auch den Shop einfach in den Urlaub zu schicken. Wird ein eigener Shop betrieben, kann es aber knifflig werden. Der Händler sollte während seiner Abwesenheit beispielsweise sicherstellen, dass:

  • Retouren angenommen werden.
  • jemand die Post öffnet. Im Falle einer Abmahnung gibt es beispielsweise häufig kurze Fristen, in denen reagiert werden muss.
  • Rückzahlungen zu denen der Unternehmer beispielsweise aufgrund von Retouren verpflichtet ist, fristgerecht überwiesen werden.

Eines sollte dem Unternehmer klar werden: Egal, wo auf der Welt er im Urlaub ist, er haftet für alles, was den Shop betrifft. Ohne Vorbereitungen eine Reise anzutreten, kann unter Umständen sehr teuer werden.

Klärung wichtiger Fragen

Bevor der Unternehmer verreist, sollte er sich ein paar grundlegende Fragen stellen:

  • Sollen Kunden weiterhin Bestellungen aufgeben können?
  • Kann ich den Shop pausieren lassen?
  • Möchte ich meine Kunden auf den Urlaub hinweisen?
  • Will ich, dass trotz Urlaub weiter versendet wird?

Soll das Geschäft auch im Urlaub weiterhin wie gewohnt laufen, kann es notwendig sein, eine Aushilfe einzustellen, die sich um die Entgegennahme und den Versand von Bestellungen kümmert. Soll der Handel in der Urlaubszeit ruhen, gibt es dennoch ein paar Dinge zu beachten.

Anpassung der Lieferzeit

Händler können ihre Kunden natürlich darauf hinweisen, dass sie für einen bestimmten Zeitraum nicht zugegen sein werden. Allerdings reicht das allein nicht aus: Soll das Geschäft während des Urlaubs ruhen, so müssen die Lieferzeiten überall angepasst werden. Lediglich der Hinweis, dass Bestellungen erst wieder ab dem „so und so Vielten“ bearbeitet werden, reicht nicht aus. Dadurch kann der Kunde nämlich in die Irre geführt werden: Steht an der einen Stelle die eine und anderer Stelle die andere Lieferfrist, weiß der Kunde unter Umständen nicht, welche Frist denn nun gelten soll. Daher empfiehlt es sich, die Lieferzeit überall anzupassen.

Selbstverständlich darf der Händler darauf hinweisen, dass er sich gerade im Urlaub befindet. Das ist sogar sinnvoll, denn so weiß der Kunde, dass sich die Lieferzeit nur temporär verlängert.

Deaktivierung des Angebotes

Statt die Seite offline zu nehmen oder die Versandzeit zu verändern, kann der Händler aber auch dafür Sorgen, dass keinerlei Bestellungen abgegeben werden können. Das kann erreicht werden, in dem das Sortiment auf „nicht verfügbar” gesetzt wird. Im Gegensatz zum Offline-Nehmen des Shops hat das den Vorteil, dass Kunden sich trotzdem noch Artikel anschauen können. Allerdings kann auch hier der Hinweis auf den Grund der Deaktivierung hilfreich sein. So weiß der Kunde nämlich, ab wann er wieder Bestellungen abgeben kann. 

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.