Datentransfer in die USA

Streit zwischen Max Schrems und Facebook wird vom EuGH geprüft

Veröffentlicht: 09.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Smartphone mit verschiedenen Kommunikations-Apps. Dahinter Facebook mit einer Sperrscheibe.

Der österreichische Jurist Max Schrems ist als einer der härtesten Facebook-Kritiker bekannt. Ihm geht es dabei besonders um die datenschutzrechtlichen Aspekte des sozialen Netzwerkes. Nun wird seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt – und das nicht zum ersten Mal.

Kritik an Datentransfer in die USA

Wie die Tagesschau berichtet, geht es bei der heute stattfindenden Verhandlung vor dem EuGH um die Frage, ob Facebook die personenbezogenen Daten der Nutzer in die USA transferieren darf. Hintergrund ist das Vertragskonstrukt von Facebook: Die Nutzer in Europa schließen einen Nutzungsvertrag mit der in Irland sitzenden Tochterfirma des US-Unternehmens: der Facebook Ireland Ltd. Diese Tochterfirma schickt die Daten der Nutzer in die USA. Dies geschieht auf Grundlage des sogenannten Privacy Shield.

Privacy Shield zwischen EU und USA

Das Speichern von personenbezogenen Daten auf Servern in Drittstaaten – also dem europäischen Ausland – ist nur erlaubt, wenn die jeweiligen Unternehmen garantieren können, dass dabei die europäischen Datenschutzstandards eingehalten werden. Ob ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht, kann durch allgemeingültige Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission festgestellt werden. Gibt es einen solchen Beschluss, so darf der Unternehmer Daten in ein Drittland exportieren, ohne dabei weitere Garantien liefern oder zusätzliche Bedingungen erfüllen zu müssen. 

Das Privacy Shield soll seit 2016 als eine Art Gütesiegel dafür sorgen, dass Unternehmen in den USA, die Daten aus der EU erhalten, die europäischen Mindeststandards für Datenschutz einhalten. Dazu gehört auch, dass europäische Nutzer ein Auskunftsrecht über die Verwendung ihrer Daten haben.

Kritik wegen dem amerikanischen Geheimdienst

Das Problem, was Max Schrems hier aber sieht, ist der Umstand, dass die US-Unternehmer die Daten im Zweifel an den Geheimdienst weitergeben müssen. Dies ist vom Privacy Shield so zwar nicht vorgesehen; fordern FBI oder NSA Daten von Nutzern, so würden diese im Zweifel von den Unternehmen heraus gegeben werden. Der österreichische Datenschutzaktivist ist der Meinung, dass die europäischen Firmen den Datentransfer in die USA kappen müssen, sobald das US-Unternehmen Grundlagen des Privacy Shields verletzen. Das ist auch Knackpunkt der Verhandlung vor dem EuGH, so die Tagesschau weiter.

Nicht das erste Verfahren

Das ist nicht Schrems erstes Verfahren wegen dem Datentransfer in die USA: Bereits 2015 zog er wegen dem Safe-Harbor-Abkommen vor den Europäischen Gerichtshof. Im Safe-Harbor-Abkommen – dem Vorgänger des Privacy Shield – versprachen die USA bereits die europäischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. In dem Verfahren stellte das Gericht damals aber fest, dass die zuständige Kommission vor dem Abschluss des Safe-Harbor-Abkommens gar nicht ausreichend geprüft hatte, ob die Standards in den USA tatsächlich gleichwertig mit denen der EU in Sachen Datenschutz sind.

In der Folge wurde das Safe-Harbor-Abkommen gekippt. Dass Schrams erneut vor dem EuGH wegen dem Datentransfer in die USA klagen darf, liegt daran, dass Facebook den Datentransfer laut eigenen Angaben damals nicht auf das Safe-Harbor-Abkommen gestützt hatte, sondern auf Standardvertragsklauseln. Das sind Klauseln, welche die EU-Kommission abgesegnet und die Einhaltung ausreichender Datenschutzstandards garantieren sollen.

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