Landgericht München

Biohändler kämpft um Markenrechte an „Ein Herz für Tiere”

Veröffentlicht: 10.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 01.07.2022
Katze spielt mit rotem Plüschherz.

Es hat ein bisschen was von David gegen Goliath: Der 67-jährige Tierfuttermittelhersteller Walter Höfler hat vor 15 Jahren die Marke „Ein Herz für Tiere” beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen und bietet seitdem selbst hergestellte Leckerlis in seinem Laden und auf Messen an. „Ich stelle mit meiner Familie seit etwa 15 Jahren rund 500 der Herzen pro Jahr selbst her“, wird Höfler dazu von der LTO zitiert. Bei der Eintragung der Marke hatte er sich bewusst dazu verpflichtet, den Slogan nicht für Printmedien zu verwenden.

Allerdings interessiert sich jetzt dennoch die „Ein Herz für Tiere Media GmbH“ – ein Münchner Verlag – für genau diese Marke. Scheinbar gibt es Pläne, um künftig selbst Futtermittel unter diesem Slogan zu vertreiben.

Erst Kaufangebot, dann Klage

Der Verlag hat dem Futtermittelhersteller zunächst ein Kaufangebot gemacht. Für 1.000 Euro sollte die Marke auf die Media GmbH umgetragen werden. Allerdings sei Walter Höfler nach eigenen Angaben nicht käuflich. Schließlich plane er auch, die Leckerlis im Internet unter dem Slogan anzubieten. Aufgrund der standhaften Weigerung kam es schließlich zur Klage. Nach Ansicht des Verlages würde die Marke nicht ernsthaft genutzt werden, was im Ergebnis bedeutet, dass der Markenschutz verfallen sei.

Gericht: „Machen Sie die Marke doch zu Geld“

Damit scheint der Verlag auch Recht zu haben: Um den Schutz einer Marke aufrecht zu erhalten, muss sie im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Es reicht also nicht aus, die Marke einfach eintragen zu lassen. „Er benutzt die Marke nicht ernsthaft“, heißt es daher vom Anwalt des Verlages laut LTO.

Schon am ersten Verhandlungstag am Dienstag gab die Richterin zu verstehen, dass der Verkauf von lediglich 500 Leckerlis pro Jahr nicht für den Erhalt der Marke reiche. „Machen Sie die Marke doch zu Geld“, lautete deswegen der Vorschlag der Richterin. Allerdings bleibt Höfler allem Anschein nach hart. Der nächste Verhandlungstermin wird am 06. September stattfinden. 

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