Rechtsradar

EuGH zur Angabe einer Telefonnummer durch Online-Händler

Veröffentlicht: 12.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 15.07.2019
Hand auf Telefon

Eine Telefonnummer? Die muss nicht zwingend sein – so lässt sich das frische Urteil des EuGH wohl zusammenfassen. Dieser war vom BGH für die Unterstützung bei der Auslegung europarechtlicher Vorschriften angerufen worden. Dabei ging es um nicht weniger als den seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Branchenriesen Amazon. Dieser stellte zwar einige Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung, darunter etwa einen Rückruf-Service. Eine Telefonnummer, mittels derer die Kunden selbst den Marktplatz erreichen können, ist allerdings nur schwer zu finden.

Dass diese Tatsache ganz grundsätzlich erst einmal nicht gegen die Verbraucherrechterichtlinie verstößt, hat der EuGH nun entschieden. Erforderlich sei, dass es einen (funktionierenden) Weg der einfachen, effizienten und schnellen Kontaktaufnahme gebe, explizit eine Telefonnummer sei nach der Richtlinie nicht erforderlich. 

Der Fall wandert mit dieser Erkenntnis nun wieder zurück zum BGH, der nun darüber urteilen wird, ob Amazon diese Anforderungen erfüllt. Mehr. 

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Können Händler ihren Shop einfach in den Urlaub schicken?

Egal, ob man einfach nur einmal Abstand gewinnen möchte von den ganzen rechtlichen Vorschriften oder das Bedürfnis nach einem gepflegten Sonnenstich verspürt: Auch Online-Händler möchten mal in den Urlaub. Zwar ist der Handel im Internet prinzipiell von jedem Ort der Welt möglich – vorausgesetzt, es gibt freies Netz. Beachtet werden müssen aber dennoch einige Punkte, wenn es auf Reisen geht. Unglücklich wäre es beispielsweise, wenn bei der Rückkehr ein Bündel Benachrichtigungkarten im Briefkasten wartet und darüber aufklärt, dass etliche Kundenretouren bis vor einer Woche in der Filiale hätten abgeholt werden müssen.

Unsere Kollegin Sandra May hat sich damit auseinandergesetzt, worauf Händler bei einer kleinen bis großen Sommerpause achten sollten. Wie sich zeigt, gibt es hier doch den einen oder anderen Stolperstein. Mehr. 

Hohe Strafe für Hello-Kitty-Hersteller

Bis zur Grenze und nicht weiter: So sahen es grob die Vertriebsbeschränkungen des Herstellers der kleinen weißen Comic-Katze vor. Das in japan sitzende Unternehmen Sanrio stellt die Produkte zu Hello Kitty und weiteren Figuren her und verteilt auch die Nutzungs- bzw. Vertriebslizenzen dafür. Dabei soll es den Lizenznehmern illegale Klauseln aufgezwungen haben, indem es den grenzüberschreitenden Verkauf innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verbot. Nach Ansinnen der EU-Kommission ist das aber rechtswidrig – sie verhängte indessen eine Strafe in Höhe von etwa 6,2 Millionen Euro. Sanrio verhielt sich allerdings sehr kooperativ, weshalb es 40 Prozent Rabatt auf die Höhe der Strafe gab. Mehr.

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