Wir wurden gefragt

Muss ich auch Eigenwerbung als Werbung kennzeichnen?

Veröffentlicht: 16.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.07.2019
Benutzung einer Social Media Plattform

Aufgrund der Berichterstattung rund um die Abmahnwelle wegen Schleichwerbung des Verbandes Sozialer Wettbewerb sind viele Betreiber von Facebook-Seiten und Instagram-Profilen verunsichert. Daher werden häufig alle Beiträge als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet und das selbst dann, wenn es sich um Werbung für die eigenen Produkte handelt. Doch: Ist das überhaupt notwendig?

Verbot von Schleichwerbung

Laut § 5a Absatz 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Verschleierung des kommerziellen Zwecks – sprich: Schleichwerbung – rechtswidrig. Sinn und Zweck der Regelung ist es, den Verbraucher davor zu schützen, von einer scheinbar nicht kommerziellen Handlung in die Irre geführt zu werden.

Klassisches Beispiel für eine Schleichwerbung ist folgender Fall: Ein Blogger erhält Geld von einem Unternehmen und schreibt über ein Produkt. So ein Beitrag muss als Werbung gekennzeichnet werden, damit der Betrachter sieht, dass die Produktempfehlung oder der Testbericht vielleicht nicht ganz objektiv ist. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer dem Blogger ein Produkt kostenlos zur Verfügung stellt. Es geht also schlicht und ergreifend um das Fließen einer Leistung.

Aber: Bei der Werbung für das eigene Produkt fließt doch keine Leistung?

Eigenwerbung ist ganz offensichtlich Werbung

Eigenwerbung als Werbung zu kennzeichnen, ist laut dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht notwendig, denn: Geht der Betrachter auf die Seite eines Unternehmens, so rechnet er damit, dort Werbung des betreffenden Unternehmens zu finden. Hier kann es schon zu gar keiner Verschleierung des kommerziellen Zweckes kommen. Aus welchem Grund sollte ein Unternehmer denn auch eine Seite betreiben, wenn nicht zu Marketing-Zwecken?

Die Kennzeichnung von Eigenwerbung ist daher absolut überflüssig. Aufpassen sollten Unternehmen allerdings, wenn sie Produkte ihrer Partner empfehlen. Häufig wird hier eine Kennzeichnung als Werbung notwendig sein, da eine wirtschaftliche Beziehung zu dem Partner besteht.

Und was gilt bei privaten Blogs?

Genau das gleiche gilt im übrigen auch für diejenigen, die einen privaten Blog betreiben. Wird der Blog beispielsweise zur Präsentation selbst hergestellter Sachen verwendet, so müssen diese Beiträge nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Gleiches gilt, wenn dazu noch das verwendete Werkzeug und Material genannt wird. Anders sieht es lediglich aus, wenn Material, Werkzeug oder Anleitung von einem Unternehmen gesponsert wurde oder eine andere, vergleichbare Leistung geflossen ist.

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