Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen?

Amazon wird nun von der EU untersucht

Veröffentlicht: 17.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 17.07.2019
Europäische Kommission Brüssel

Amazon steht heute besonders im Fokus der Branche. Zunächst wurde bekannt, dass einige Änderungen am Verhältnis zwischen dem Marktplatzbetreiber und den dort tätigen Händlern anstehen. Sie folgen aus dem Verfahren, dass das Bundeskartellamt gegen den Konzern bis jetzt geführt hat. Im Zuge einer Einigung zwischen der Behörde und Amazon soll etwa die Haftungsregelung zu Gunsten der Online-Händler umgestaltet werden (wir berichteten). 

Das Verfahren wurde hier nun wegen dieser Änderungen eingestellt. Nahezu zeitgleich kündigte allerdings die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager eine Untersuchung möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Amazon an. 

Wettbewerbssensible Daten im Fokus

„Die europäischen Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Der elektronische Handel hat den Wettbewerb im Einzelhandel angekurbelt und zu einer größeren Auswahl und günstigeren Preisen geführt. Wir müssen sicherstellen, dass große Online-Plattformen diese Vorteile nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten aushebeln“, erklärt Vestager in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag. Sie wolle daher daher die Geschäftspraktiken des Marktplatzes und „seine doppelte Funktion als Verkaufsplattform und Einzelhändler“ unter die Lupe nehmen. Während es bei den jetzt anstehenden Änderungen vor allem um solche geht, die die unmittelbare rechtliche Beziehung zwischen Amazon und Händler betreffen, hat Vestager gewissermaßen andere Aspekte auf dem Schirm. 

Amazon sammle bei der Bereitstellung eines Marktplatzes für unabhängige Händler fortlaufend Daten über deren Tätigkeit dort. Dabei würden nach ersten Erkenntnissen der EU-Kommission wettbewerbssensible Informationen über Marktplatzhändler, deren Produkte und ihre Transaktionen genutzt werden. 

Ende der Untersuchung noch offen

Im Rahmen der Untersuchung will sich die Kommission daher mit zwei wesentlichen Punkten auseinandersetzen. Die „Standardvereinbarung zwischen Amazon und Marktplatzhändlern“, mit anderen Worten der gegenseitige Nutzungsvertrag, ermögliche die Nutzung und Analyse der Daten. Hier will sie prüfen, ob und wie diese Nutzung den Wettbewerb beeinträchtigt.

Außerdem hat sie die „Buy Box“ im Visier: Die Auswahl der dort angezeigten Händler soll untersucht werden sowie auch die Frage, wie sich die Nutzung wettbewerbssensibler Daten darauf auswirken könnte. Die Praktiken in diesen beiden Bereichen könnten, so heißt es in der Pressemitteilung, gegen EU-Recht verstoßen und damit unzulässige Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. 

Wie lange die Untersuchung dauert, hat die Kommission nicht kundgegeben, vielmehr teilt sie mit, dass es hier keine verbindliche Frist gebe. Sie werde sie aber vorrangig behandeln und ergebnisoffen führen, heißt es.

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