Verfahren des Bundeskartellamts

Änderungen bei Amazon – Was kommt auf Händler zu?

Veröffentlicht: 24.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 20.08.2019
Frau hält Amazon-Paket

Die Bedingungen für Händler bei Amazon sollen sich verbessern: Ab dem 16. August 2019 gelten geänderte Vorgaben im Verhältnis zwischen Marktplatz und Händler. Dem vorangegangen war ein Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts (BKartA). Überprüft werden sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und „bestimmte Verhaltensweisen“ gegenüber Händlern – diverse Beschwerden waren dem vorausgegangen. 

„Dazu gehören u.a. die intransparente Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen, überraschende und teilweise nicht oder nur formelhaft begründete Kündigungen und Sperrungen, die fehlenden Möglichkeiten für Händler, eine vertragskonforme Leistung von Amazon durchzusetzen sowie streitige Sachverhalte aufzuklären, die Schlechterstellung von Händlern im Zusammenhang mit Kundenbewertungen, die Verpflichtung der Händler zur umfassenden Übertragung von Nutzungsrechten an Produktmaterial (insbesondere Bildern), die Verpflichtung der Händler zur Kostenübernahme bei offensichtlich unberechtigten Kundenretouren und verschiedene weitere Regelungen und Verhaltensweisen des Marktplatzes“, heißt es im Fallbericht des Bundeskartellamts.

Amazon gelobt Besserung

So viel steht fest: Der Marktplatz geht einen Schritt auf seine Händler zu. Geschäftsbedingungen sollen einfach auffindbar sein, Klagen gegen den Marktplatz nicht mehr nur an den bisher so vertraglich festgelegten Gerichten in Luxemburg. Der Haftungsausschluss, den Händler bisher zu Gunsten von Amazon einräumen mussten, soll, so der Fallbericht, ebenfalls eingeschränkt werden. In Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei typischen Schäden im Rahmen einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soll Amazon außerdem künftig auch gegenüber dem Händler haften. Unbegründete Sperrungen und Kündigungen sollen der Vergangenheit angehören – mit ein paar Ausnahmen.

Diese und weitere Änderungen stehen bevor, und das nicht nur auf dem deutschen Exemplar des Marktplatzes: Die Änderungen sollen laut dem Bundeskartellamt weltweit umgesetzt werden. Das Verfahren des Bundeskartellamtes war damit vor wenigen Tagen – recht abrupt – beendet worden.

Was halten die Versprechen?

„Bei einer Gesamtabwägung ist das Bundeskartellamt zu dem Schluss gekommen, dass es angesichts der von Amazon zugesicherten Verbesserungen insbesondere in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Marktplatzes nicht angemessen ist, das Missbrauchsverfahren fortzuführen“, heißt es seitens der Behörde. Die Zugeständnisse seitens Amazon, so heißt es weiter, ließen den Missbrauchsvorwurf in diesem Verfahren weitestgehend entfallen. Gleichzeitig behalten sich die Wettbewerbshüter eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor. „Amazon hat dem Bundeskartellamt eine Information über eventuelle künftige Änderungen zugesagt. Damit kann das Bundeskartellamt die Zusicherungen und möglich Änderungen kontrollieren. Sollte Amazon seine Zusicherungen – auch im Hinblick auf die verbesserten Möglichkeiten, geprüfte Produktrezensionen zu erlangen und zu veröffentlichen – nicht einhalten, kann das Amt das Missbrauchsverfahren wieder aufnehmen“, so der Fallbericht.

Was nun im Einzelnen auf Marktplatz-Händler zukommt, das wird sich in einigen Teilen erst mit dem Lauf der Zeit zeigen müssen. Wir werden uns in den kommenden Tagen allerdings auch mit einigen Änderungen auseinandersetzen, um nachvollziehen können, was die Änderungen am Ende praktisch für Online-Händler bedeuten könnten.

Unsere Beiträge zu den einzelnen Änderungen

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