Obhutspflicht gegen Warenvernichtung

Umweltministerin pocht auf neue Regelungen für Händler

Veröffentlicht: 07.08.2019 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 07.08.2019
Kleidung in Box

Seit Wochen schon wird das Thema der Vernichtung von Waren und retournierten Artikeln in der Branche heiß diskutiert. Nachdem bereits die Grünen Anfang Juni ein Verbot der Retouren gefordert haben, legt das Bundesumweltministerium nun einen Gesetzentwurf vor. Umweltministerin Svenja Schulze will mit der „Obhutspflicht“ die Händler stärker in die Pflicht nehmen, Waren „gebrauchstauglich“ zu halten.

Änderung im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschlagen

Dies beinhaltet unter anderem „Sorgfalt bei Transport und Aufbewahrung, ermäßigten Verkauf oder die Spende des Produkts“, wie das Handelsblatt mit Verweis auf eine dpa-Meldung schreibt. Am Dienstag ging ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei Fachverbänden und Behörden der Länder ein. „Jährlich werden in Deutschland Schätzungen zufolge Waren im Wert von über sieben Milliarden Euro vernichtet“, heißt es von Svenja Schulze in der Meldung. „Dahinter stehen rein betriebswirtschaftliche Überlegungen. Das passt nicht in eine Zeit, in der die Menschheit deutlich mehr verbraucht als unser Planet hergibt.“ Mit den neuen Pflichten soll genau geregelt werden, wie Verkäufer mit Restposten und Retouren umgehen sollen.

Mehr Transparenz im Umgang mit Retouren

So soll es den Verkäufern künftig verboten werden, Waren zu vernichten, die noch verwendet werden könnten. „Neuwertige Hosen und Schuhe vernichten, weil gerade die Saison vorbei ist, oder teure Uhren zerstören, damit ihr Preis möglichst hoch bleibt – all diese Praktiken werden wir in Zukunft unterbinden“, so die Forderung der Umweltministerin. Stattdessen sollen diese entweder erneut zu günstigeren Preisen verkauft oder gespendet werden. Auch die aktuelle Intransparenz darüber, wie viel die Händler tatsächlich vernichten, kritisiert sie. Das soll sich mit einer klaren Dokumentation über den Umgang mit Retourenware ändern. Erst wenn ein Artikel weder verkauft, noch gespendet oder anders verwendet werden kann, sei eine Vernichtung zulässig, so die Forderung der Politikerin.

Bei der Umsetzung zur geforderten Obhutspflicht könnten sich die deutschen Behörden Frankreich zum Vorbild nehmen. Hier wurde bereits ein überarbeiteter Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vernichtung von Retouren verhindern und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft stärken soll (wir berichteten).

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