Verstoß gegen Grundrechte

EuGH-Generalanwalt hält Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

Veröffentlicht: 16.01.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.01.2020
Gläserner Mensch unter der Lupe der Vorratsdatenspeicherung

Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Pflicht von Telekommunikationsanbietern, wie etwa der Telekom und Vodafone, bestimmte Daten der Nutzer auf Vorrat zu speichern. Diese Art der Speicherung steht in der Kritik und ist auch unter Juristen nicht unumstritten. Nun stehen die nationalen Regelungen von Belgien, Frankreich und Großbritannien vor dem Europäischen Gerichtshof auf dem Prüfstand. Das Urteil könnte auch wegweisend für die noch ausstehende Entscheidung der deutschen Regelung sein.

Länge genutzter Antennen

Das Bedürfnis der Regierungen, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen, ist definitiv gegeben. Mal geht es um die Strafverfolgung, mal um die Gefahrenabwehr. Dabei werden Heise Online zufolge Diensteanbieter verpflichtet, auch Daten, wie etwa die Länge der genutzten Antennen oder Angaben zur Zahl der Klingeltöne von Nutzern, zu speichern.

In dem gerade zu verhandelnden Fall geht es um die konkreten Ausgestaltungen der Vorratsdatenspeicherung in Belgien, Frankreich und Großbritannien. In Großbrittanien und Frankreich wenden sich die Bürgerrechtsorganisationen Privacy International und La Quadrature du Net sowie das French Data Network gegen die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. In Belgien hat die Kammer der französisch- und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften, die Académie Fiscale, die Liga voor Mensenrechten und die Ligue des Droits de l’Homme sowie eine Reihe von Einzelpersonen geklagt.

In Großbritannien stehen vor allem die Spionagebefugnisse der Geheimdienste im Fokus der Beanstandungen. In Belgien und Frankreich geht es um die allgemeinen Gesetze zur Sicherheit, berichtet Heise weiter.

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

Gestern nun hat der EuGH-Generalanwalt seinen Schlussantrag gestellt. Er betonte, dass die anlasslose und gegen alle gerichtete Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sei. Viele der nationalen Regelungen verstießen gegen die in der EU garantierten Grundrechte. Bereits in den Jahren 2014 und 2016 hatte der EuGH geurteilt, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist. 

Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt

Auch in Deutschland steht die Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand. Die 2015 eingeführte Vorratsdatenspeicherung pausiert allerdings zurzeit. Die Regelung sieht unter anderem vor, dass Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate für zehn Wochen von den Diensteanbietern zu speichern sind. Standortdaten der Teilnehmer aller Mobiltelefonate bei Beginn des Telefonats sollen vier Wochen vorgehalten werden. Gegen dieses Gesetz wurden mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Nachdem das  Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2017 entschieden hatte, dass die Regelung möglicherweise europarechtswidrig ist, wurde die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesnetzagentur ausgesetzt. Im weiteren Prozessverlauf landete der Fall schließlich beim Bundesverwaltungsgericht, welches 2019 entschied, dass der EuGH klären soll, ob die Regelung mit dem EU-Recht vereinbar ist.

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