Studie der EU-Kommission

Viele Händler mit massiven Verstößen gegen den Verbraucherschutz

Veröffentlicht: 03.02.2020 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 03.02.2020
Verstöße gegen Verbraucherschutz: symbolisiert durch offenes Schloss

Wie steht es um den Verbraucherschutz in Europa? Dieser Frage wollte die EU-Kommission nachgehen und hat eine europaweite Untersuchung von Hunderten E-Commerce-Websites koordiniert: Knapp 500 Seiten wurden im Rahmen der Prüfung von Aufsichtsbehörden aus insgesamt 27 Ländern durchgeführt. 

Das Ergebnis zeigt, dass es immer noch massive Verstöße im Bereich des Verbraucherschutzes gibt: Zwei Drittel der untersuchten Portale hätten demnach gegen grundlegende Rechte der Verbraucher verstoßen, schreibt Heise Online. Bei den untersuchten Händler handelte es sich um Anbieter, die Schuhe und Kleidung, aber auch Haushaltsgüter und elektrische Geräte zum Verkauf anbieten.

Fehlende Angaben zum Widerrufsrecht, fehlender OS-Link

Die Analyse legte offen, dass ein Viertel der analysierten Online-Händler ihre Kunden nicht adäquat über ihr Widerrufsrecht informieren. Um dies zu tun, müssten die Unternehmen in klarer und verständlicher Weise darauf hinweisen, dass ein Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann. „Auf fast der Hälfte der inspizierten Websites fanden sich zudem keine genauen Informationen zur 14-tägigen Rücksendefrist, die ab dem Tag beginnt, an dem der Verbraucher den Anbieter über den Widerruf informiert“, heißt es bei Heise Online weiter.

Ein weiteres Problemfeld scheint offenbar die Geoblocking-Verordnung zu sein, denn laut der Studie verstieß jeder fünfte Online-Händler gegen entsprechende Richtlinien, die eine Andersbehandlung von Einkäufern aufgrund ihrer Nationalität bzw. ihres Wohnortes verhindern soll.

Darüber hinaus wurden bei mehr als 20 Prozent der geprüften Shops fehlende Angaben hinsichtlich der Preise oder auch der Liefer-, Versand- oder Zusatzkosten registriert. „Auf über einem Drittel der Angebote fehlte der Hinweis auf den mindestens zweijährigen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung fehlerhafter Waren“ und beim verpflichtenden Verweis auf die Online-Streitbeilegung fehlten in fast 45 Prozent der Fälle der entsprechende Link.

Händler sollen nachbessern

Nachdem die zuständigen Behörden auf nationaler Ebene die registrierten Fehler aufgelistet haben, werden die kontrollierten Online-Händler in einem zweiten Schritt aufgefordert, an den entsprechenden Stellen nachzubessern. Die Behörden wollen auf diesem Weg sicherstellen, dass alle Online-Händler den vorgeschriebenen Richtlinien gerecht werden und keine Verbraucherrechte verletzt werden.

„Es ist nicht hinzunehmen, dass europäische Verbraucher bei Internet-Käufen in zwei von drei Onlineshops nicht richtig über ihre Rechte informiert werden“, zitiert Heise Didier Reynders, Verbraucherkommissar bei der EU.

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